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Vorlage - 2020/005
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Der Feuerwehrkamerad Olliver Sander ist stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Mehrum. Seine Amtszeit endet am 22. April 2020. Anlässlich der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Mehrum am 14. Dezember 2019 hat der Feuerwehrkamerad Sander erklärt, dass er für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung steht.
Ebenfalls anlässlich der genannten Jahreshauptversammlung wurde der Feuerwehrkamerad Steffen Wenzel von den Aktiven der Ortsfeuerwehr Mehrum mehrheitlich als Nachfolger im Amt des stellv. Ortsbrandmeisters für die Ortschaft Mehrum gewählt.
Die Entlassung des Feuerwehrkameraden Olliver Sander aus dem Ehrenbeamtenverhältnis sollte zum 22. April 2020 erfolgen. Für seine Dienste um die Ortsfeuerwehr Mehrum sollten ihm Dank und Anerkennung ausgesprochen werden.
Die Anhörung gem. § 20 Abs. 4 des Nds. Brandschutzgesetzes in Verbindung mit Anlage 2 der FwVO hat ergeben, dass die Voraussetzungen zur Übernahme des Amtes eines stellv. Ortsbrandmeisters vom Kameraden Steffen Wenzel erfüllt sind. Er sollte daher zum 23. April 2020 zum stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Mehrum berufen und in das Ehrenbeamtenverhältnis übernommen werden.
1. Der stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Mehrum, Olliver Sander, wird zum 22. April 2020 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen. Für seine Dienste und Verdienste um die Ortsfeuerwehr Mehrum werden ihm Dank und Anerkennung ausgesprochen. Hierüber wird eine Urkunde gefertigt.
2. Der Feuerwehrkamerad Steffen Wenzel, wohnhaft in Hohenhameln-Mehrum, Hauptstraße 8, wird für eine 6-jährige Amtszeit, beginnend mit dem 23. April 2020, zum stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Mehrum berufen und in das Ehrenbeamtenverhältnis übernommen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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