Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2020/024  

Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes "Hettberg", Ortschaft Stedum-Bekum;
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen nach § 4a Abs. 3 BauGB
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
11.05.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
14.05.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 (siehe Vorlage Nr. 2019/095) beschlossen, den Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hettberg“, Ortschaft Stedum-Bekum, nach der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange noch einmal zu ändern und eine eingeschränkte Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden, konnte die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung berührten Behörden (hier: Untere Naturschutzbehörde und Abfallwirtschaftsbetriebe LK Peine) beschränkt werden. Außerdem wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können (hier: Textliche Festsetzung Ziff. 16).

 

Die vorliegenden Stellungnahmen sind der anliegenden tabellarischen Zusammenstellung zu entnehmen. Ein Planentwurf mit Begründung ist ebenfalls beigefügt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hettberg“, Ortschaft Stedum-Bekum, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung zum Bebauungsplan.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                  €

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4a (3) Stellungnahmen TÖB (124 KB)      
Anlage 2 2 10 (1) B-Plan farbe (394 KB)      
Anlage 3 3 10 (1) PLZ (223 KB)      
Anlage 4 4 10 (1) TF (416 KB)      
Anlage 5 5 10 (1) Begründung (1051 KB)