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Vorlage - 2020/024
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Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 (siehe Vorlage Nr. 2019/095) beschlossen, den Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hettberg“, Ortschaft Stedum-Bekum, nach der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange noch einmal zu ändern und eine eingeschränkte Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden, konnte die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung berührten Behörden (hier: Untere Naturschutzbehörde und Abfallwirtschaftsbetriebe LK Peine) beschränkt werden. Außerdem wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können (hier: Textliche Festsetzung Ziff. 16).
Die vorliegenden Stellungnahmen sind der anliegenden tabellarischen Zusammenstellung zu entnehmen. Ein Planentwurf mit Begründung ist ebenfalls beigefügt.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hettberg“, Ortschaft Stedum-Bekum, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung zum Bebauungsplan.
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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 4a (3) Stellungnahmen TÖB (124 KB) | ||||
2 | 10 (1) B-Plan farbe (394 KB) | ||||
3 | 10 (1) PLZ (223 KB) | ||||
4 | 10 (1) TF (416 KB) | ||||
5 | 10 (1) Begründung (1051 KB) |