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Vorlage - 2020/035
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Mit Schreiben vom 28.02.2020 hat das Kirchenamt Hildesheim die Änderung der Betreuungszeit in der ev.-luth. Kindertagesstätte Equord zum 01.08.2020 beantragt.
Derzeit werden in der Kindetagesstätte zwei integrative Kindergartengruppen, eine Kindergartenkleingruppe und eine Krippengruppe betrieben. Die Kernbetreuungszeiten aller Gruppen sind von 8.00 bis 13.30 Uhr festgesetzt. Zusätzlich wird eine Sonderöffnung im Frühdienst von 7.30 bis 8.00 Uhr und ein Spätdienst von 13.30 bis 15.00 Uhr angeboten. Hierbei werden jeweils die Kinder der Gruppen zusammengefasst und getrennt nach Krippe und Kindergarten betreut.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass diese Zusammenfassung der Kindergartenkinder aus drei Gruppen für den Spätdienst am Nachmittag immer wieder Schwierigkeiten bereitet. Viele Kinder, vor allem aber nicht ausschließlich die Integrationskinder, haben große Probleme aus der vertrauten Gruppe herausgerissen und von anderen Betreuungskräften betreut zu werden. Die Kindertagesstätte wünscht sich deshalb, eine der Integrationsgruppen in eine feste Ganztagsgruppe umzuwandeln. Das würde bedeuten, dass diese Gruppe dann eine Kernbetreuungszeit von 8.00 bis 15.00 Uhr mit klar zugeordneten Kindern und Betreuungskräften erhalten sollte. Für die anderen Kindergartengruppen soll lediglich noch der Frühdienst sowie ein Spätdienst von 13.30 bis 14.00 Uhr als gemeinsame Sonderöffnungszeit angeboten werden. Bei der Krippe sollen die Betreuungszeiten unverändert bleiben.
Durch diese geplante Änderung würden sich die Betreuungsstunden in der Kindertagesstätte um 2,5 Stunden erhöhen. Außerdem sind gemäß § 5 des Kindertagsstättengesetzes bei Vorhandensein von mindestens vier Gruppen, von denen mindestens eine Gruppe eine Ganztagsgruppe ist, zusätzlich 10 Leitungsstunden zu vergeben. Die Personalmehrkosten würden sich insgesamt je nach Besetzung dieser Stunden zwischen 13.500,00 € und 16.500,00 € pro Jahr belaufen, wovon ca. 55% über die Finanzhilfe des Landes finanziert werden können. Die Mehrkosten für die Gemeinde lägen somit bei ca. 6.750,00 bis 8.250,00 €.
Der beantragten Änderung der Betreuungszeiten in der ev.-luth. Kindertagesstätte Equord zum 01.08.2020 wird zugestimmt.
Eventuelle Mehrkosten werden im Rahmen der Defizitdeckung übernommen.
Für die Folgejahre sind entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca. 6.750 – 8.250 € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca. 6.750 – 8.250 € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca. 6.750 – 8.250 € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Durch die Finanzhilfe des Landes werden die Personalmehrkosten zur Hälfte ausgeglichen. |