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Vorlage - 2020/037
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Die Ortsfeuerwehren Bierbergen und Ohlum sind als Feuerwehren mit Grundausstattung derzeit jeweils mit einem TSF ausgestattet. Die Erstzulassung des Bierberger Fahrzeugs erfolgte am 17. Dezember 1992. Das Fahrzeug der Ortsfeuerwehr Ohlum wurde am 10. November 1989 erstmalig zugelassen. Das Bierberger Fahrzeug ist somit fast 28 Jahre und das Ohlumer TSF knapp 31 Jahre im Dienst. Beide Fahrzeuge sollen daher turnusmäßig ersetzt werden.
Laut Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Hohenhameln (siehe Beschlussvorlage 2016/087) ist für eine Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung aufgrund der Ermittlung des Gesamtrisikos und taktischer Empfehlungen als Mindestausstattung ein TSF-W vorgesehen.
Analog der derzeit laufenden Beschaffung eines neuen Fahrzeugs für die Ortsfeuerwehr Equord (Beschlussvorlage Nr. 2018/073) sollten Fahrzeuge mit einem kleineren Fahrgestell 6,3 t, nicht wie bisher 7,5 t, beschafft werden. Dennoch sollten die Fahrzeuge mit genügend großen Wassertanks ausgestattet sein.
Das für Equord bereits in Bau befindliche Fahrzeug, ein TSF-W 6,3 t auf einem Iveco Daily Fahrgestell hat eine Mannschaftskabine für eine Besatzung von 1/5 und einen 1.000 l Tank.
Wie bereits bei den Beschaffungen des neuen Fahrzeugs für die Ortsfeuerwehr Mehrum und auch des TSF-W für Equord, soll die Ausschreibung über die Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL) abgewickelt werden. Hierüber wurde mit der KWL bereits eine entsprechende schriftliche Vereinbarung getroffen.
1. Als Ersatz für die derzeit bei den Ortsfeuerwehren Bierbergen und Ohlum vorhandenen TSF werden zwei TSF-W 6,3 t beschafft.
2. Aufgrund der noch durchzuführenden Ausschreibungen über die KWL wird der Auftrag an den Anbieter mit dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot vergeben.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | 0 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 220.000 € | bei Produkt | IV 12610104 u. IV 12610804 (VE für 2021) | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca 220.000€ | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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