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Vorlage - 2016/043  

Betreff: Gemeindebus: Fahrten zu den Kindertagesstätten und zum Nulltarif
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Langenhan
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Langenhan, Maren
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
07.06.2016 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Neben den Nulltarif-Fahrten werden seit Jahren die Fahrten zu den Kindertagesstätten mit dem Gemeindebus angeboten.

Mit Einführung der Busbeförderung der Kindergarten-Kinder zahlen aktuell die Eltern einen monatlichen Beitrag von 20,00 €. Mit diesem Betrag sollten vor allem die Kosten für die Busbegleitung gedeckt werden.

Wie bereits in der Beschlussvorlage 43/2010 dargestellt, decken die Mehreinnahmen aus dem Elternanteil bei weitem nicht die tatsächlichen Kosten der Busbeförderung, die sich wie folgt zusammensetzen:

 

Jahr

Personalkosten

Anteil Busbegleitung

Unterhaltung

Elternanteil

2013

55.758,75 €

  9.729,10 €

18.438,73 €

5.266,60 €

2014

50.764,84 €

11.163,83 €

20.295,86 €

4.200,14 €

2015

49.843,66 €

13.267,86 €

10.356,67 €

2.768,44 €

 

In den Personalkosten sind neben den Kosten für die Busbegleitung auch die für die Vertretungskräfte enthalten. Die Personal- und Unterhaltungskosten sind zu 100% der Kostenstelle 111500 zugeordnet.

Seit Ausweitung der Betreuungszeiten und mit Einführung der Sonderöffnungszeiten in den Kindertagesstätten ist die Zahl der Busfahrkinder rapide gesunken. Dieses ist in der Tatsache begründet, dass zum Teil nur noch die Hinfahrt genutzt werden kann und die Eltern aufgrund der fehlenden Rückfahrmöglichkeit die Busbeförderung dadurch fast gar nicht mehr nutzen oder aus Kostengründen ganz abbestellt haben. Hinzukommt, dass nicht alle Kindertagesstätten zeitgleich mit Ende der Kernbetreuungszeit angefahren werden können und den Eltern bedingt durch die Ankunft des Busses vor bzw. nach der Kernbetreuung diese Zeiten als Sonderöffnungszeit verbeitragt werden.

Betreuungszeiten der Kindertagesstätten ab dem Kindergartenjahr 2016/2017:

Kita Bierbergen:8.00 bis 12.00 Uhr

8.00 bis 14.00 Uhr

8.00 bis 15.00 Uhr

8.00 bis 16.00 Uhr

Kita Clauen:8.00 bis 12.00 Uhr

8.00 bis 14.00 Uhr

8.00 bis 16.00 Uhr

Kita Equord:8.00 bis 13.30 Uhr

Kita Hohenhameln:8.00 bis 13.00 Uhr

8.00 bis 14.00 Uhr

8.00 bis 17.00 Uhr

 

Sonderöffnungszeiten:

Kita Bierbergen:  7.30 bis   8.00 Uhr

  jeweils ½ Stunde nach Ende der gebuchten Betreuungszeit

Kita Clauen:  7.00 bis   8.00 Uhr

Kita Equord:  7.30 bis   8.00 Uhr

13.30 bis 14.00 Uhr

Kita Hohenhameln:  7.00 bis   8.00 Uhr

  7.30 bis   8.00 Uhr

 

Die Busbeförderung wird derzeit wie folgt in Anspruch genommen:

-          In Bierbergen liegen sowohl für dieses als auch für das nächste Jahr keine Anmeldungen vor.

-          Clauen hat derzeit noch 6 Buskinder, wobei im nächsten Jahr die Kinder in die Grundschule wechseln.

-          Aufgrund der fehlenden Rückfahrt wird die Busbeförderung der Kinder in Equord von den Eltern nicht mehr in Anspruch genommen. Dementsprechend liegen auch für das neue Kindergartenjahr keine Anmeldungen vor.

-          In Hohenhameln nutzen 2 Kinder den Bus. Diese werden allerdings im Sommer eingeschult. Weitere Anmeldungen liegen nicht vor.

 

Aufgrund der sinkenden Kinderzahlen bei der Inanspruchnahme des Busfahrdienstes zu den Kindertagesstätten sollte sich hierüber Gedanken gemacht werden, ob und wie künftig die Busbeförderung für die Eltern gestaltet werden kann. Bei einer Fortsetzung der Beförderung der Kindergarten-Kinder ist es allerdings nicht möglich, die Fahrtzeiten so anzupassen, dass sie den Beförderungswünschen jedes Einzelnen gerecht werden können, da z. B. Arbeits- und Ruhezeiten des Busfahrers dem entgegenstehen würden.

Um die Busbeförderung der Kindergarten-Kinder nicht gleich einzustellen, sollte sich auf folgendes verständigt werden:

Der Busfahrdienst zu den Kindertagesstätten wird weiterhin angeboten.

Die Fahrzeiten auf der Hinfahrt bleiben unverändert. Die Rückfahrzeiten können an die Endbetreuungszeiten nur in gewissem Maße angepasst werden. Ein Fahrplanentwurf ist als Anlage beigefügt.

Über eine verbindliche Eltern-Abfrage soll kurzfristig anhand des Fahrplanmusters der Bedarf für das neue Kindergartenjahr ermittelt werden.

Bei Inanspruchnahme der Busbeförderung ist für die Hin- und Rückfahrt weiterhin ein Elternbeitrag in Höhe von 20,00 € je Kind zu entrichten.

Sollte von den Erziehungsberechtigten nur die Hin- bzw. Rückfahrt gebucht werden, sind 10,00 € monatlich als Elternbeitrag zu zahlen.

Beanspruchte Sonderöffnungszeiten werden verbeitragt.

Sollten sich die Anmeldungen für den Kindergartenbus im kommenden Jahr nicht erhöhen, werden diese Fahrten mit Ablauf des Kindergartenjahres 2016/2017 eingestellt.

Der Gemeindebus wird weiterhin den Nulltarif sowie die Sonderfahrten der Kindertagesstätten und Grundschule (Bücherei-Fahrten, Fahrten zur Grundschule, zum Wochenmarkt, zur Waldwoche usw.) fahren.

Aufgrund der späteren Rückfahrzeiten von den Kindertagesstätten könnten auch die Fahrten zum Nulltarif am Montag, Dienstag und Donnerstag ausgeweitet werden, um den Fahrgästen einen längeren Aufenthalt in Hohenhameln zu ermöglichen (Anlage: alter Fahrplan). Eventuelle Bedarfe könnten über eine Fahrgastumfrage abgerufen werden.

 

Darüber hinaus sollte zukünftig ein möglicher Schülertransport im Rahmen der Ganztagsschule vom Grundschulstandort Clauen zum Schulzentrum aus Kostengründen eingeplant werden, falls die Anmeldezahlen für das nächste Schuljahr widererwartend hoch sind und nicht alle Kinder mit einem Bus gefahren werden können.

 

 


  1. Der Elternbeitrag für die Busbeförderung der Kindergarten-Kinder bleibt weiterhin für die Hin- und Rückfahrt monatlich bei 20,00 € pro Kind. Nur für die Inanspruchnahme der Hin- bzw. Rückfahrt wird der halbe Beitrag in Höhe von 10,00 €/Kind festgesetzt.

 

  1. In Anspruch genommene Sonderöffnungszeiten werden nach den beschlossenen Vorgaben über die Verbeitragung von Sonderöffnungszeiten abgerechnet.

 

  1. Die Träger der Einrichtungen werden beauftragt, die Elternbeiträge entsprechend einzuziehen.

 

  1. Im Fall von säumigen Zahlern, bei denen auch eine Beitreibung des Elternbeitrages fruchtlos verläuft, wird/werden das Kind/die Kinder von der Busbeförderung ausgeschlossen.

 

  1. Sollten sich die Anmeldungen für den Kindergartenbus im kommenden Jahr nicht erhöhen, werden diese Fahrten mit Ablauf des Kindergartenjahres 2016/2017 eingestellt.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: 111500
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe der Elternbeiträge, die allerdings nicht kostendeckend sind.
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fahrplan Kita Muster 05-2016 (263 KB)      
Anlage 2 2 Fahrplan Nulltarif alt (190 KB)