Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2020/039
|
|
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat am 15.03.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dehnenweg“, Ortschaft Hohenhameln, gefasst (siehe Vorlage Nr. 2018/021). Zwischenzeitlich wurden weitere Gespräche hinsichtlich der Planänderung mit den Grundstückseigentümern geführt, wodurch sich eine Anpassung des Planänderungsbereiches ergeben hat.
Bei der Änderung des Bebauungsplanes handelt es sich um einen Plan der Innenentwicklung im Sinne von § 13a Baugesetzbuch (BauGB). Die Änderung kann daher im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen. Dagegen wird die Teilaufhebung des Bebauungsplanes als „normales“ Planverfahren durchgeführt.
Die Katholische Pfarrgemeinde hat bereits 2017 beantragt, dass als Stellplatzfläche für den Friedhof ausgewiesene Grundstück in der Postgasse als Bauland auszuweisen. Da nunmehr noch weitere Flächen der Pfarrgemeinde in den Änderungsbereich einbezogen werden, wäre eine 50%ige Beteiligung an den Planungskosten angemessen. Vorbehaltlich der kirchenaufsichtlichen Genehmigung hat diese ihre Bereitschaft dazu signalisiert. Ein dementsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Die Gebietsabgrenzung für den zu ändernden bzw. aufzuhebenden Planbereich ist als Anlage beigefügt.
- Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachten Flächen wird eine 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dehnenweg“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB und eine Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Dehnenweg“, Ortschaft Hohenhameln, durchgeführt.
- Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.
- Ein städtebaulicher Vertrag mit der Kath. Pfarrgemeinde zur Übernahme der anteiligen Planungskosten ist abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | ca. 12.000 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 50.000 € | bei Produkt | 511100 | |||||||
Nein |
| ||||||||||
| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
| |||||||
|
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
| ||||||
Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
| |||||||
Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | ca. 6.000 € | bei Sachkonto | 3488001 | |||||||
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
|
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 3-1 4-1 Gebietsabgrenzung (248 KB) |