Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2020/045
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Der aktuelle Bedarf an Kita-Plätzen für die Gemeinde Hohenhameln ist den politischen Gremien mehrfach, zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur in der Sitzung am 16.06.2020 mitgeteilt worden. Demnach umfassen die Wartelisten für das künftige Kita-Jahr 2020/21 im Bereich der Krippen 26 und im Bereich der Kindergärten 27 Kinder. Eine Bedarfsberechnung war dem Protokoll des VA vom 03.03.2020 angehängt.
Zur Abdeckung des Bedarfs ist deshalb die Errichtung und der Betrieb einer Kindertagesstätte mit je zwei Krippen- und Kindergartengruppen erforderlich.
Dafür sind in den Haushaltsplan 2020 Mittel für den Grundstückserwerb in Höhe von ca. 300.000 Euro und die Errichtung in Höhe von 2.500.000 Euro – von denen 2.450.000 Euro mit einem Sperrvermerk versehen sind – eingestellt.
Um den hohen Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen schnellstmöglich auffangen zu können, liegt eine Eilbedürftigkeit vor. Die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 25.06.2020 soll wegen der Dringlichkeit ohne vorhergehende Beteiligung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur erweitert werden.
Eine Prüfung in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt und der zentralen Vergabestelle hat ergeben, dass als Vergabeverfahren eine freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb geeignet ist.
In der Ortschaft Hohenhameln wird eine weitere Kindertagesstätte mit jeweils zwei Krippen- und Kindergartengruppen errichtet und betrieben.
Der Sperrvermerk über die Haushaltsmittel von 2.450.000 Euro bei Investition IV36511601 wird aufgehoben.
Das Vergabeverfahren wird als freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der Auftrag wird an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt.
Die Auswahl des Trägers ist gleichzeitig vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | ca. 2.800.000 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | ca.300.000 € 2.500.000 € |
bei Produkt bei Produkt |
111600 365116 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | 403.000 € | bei Produkt | 365116 | |||||||
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Die Folgekosten sind abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und dem zu erwartenden Defizit des künftigen Betreibers. Die im Haushaltsplan vorgesehene Gegenfinanzierung von 307.800 Euro für 2021 bezieht sich noch auf eine überholte Planung aus dem Vorjahr, die von zwei Krippen- und einer Kindergartengruppe ausgegangen ist; bei den beiden Krippengruppen wurde von der nachrangigen Förderung es Landkreises Peine ausgegangen, die nach Einführung der neuen Förderung des Landes voraussichtlich nicht zum Tragen kommen wird.
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