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Vorlage - 2020/050
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Der Kreistag des Landkreises Peine und der Rat der Stadt Peine haben in ihren Sitzungen am 05.08.2020 jeweils beschlossen, die Klinikum Peine gGmbH gemeinsam zu übernehmen.
Gegenstand der Übernahme ist insbesondere eine Stärkung der Eigenkapitalausstattung der Klinikum Peine gGmbH, die neben Anteilen des Landkreises und der Stadt Peine auch Beteiligungen der kreisangehörigen Gemeinden vorsieht.
Insgesamt werden der Klinikum Peine gGmbH 30 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen sein, wovon der Landkreis Peine 19 Mio. Euro und die Stadt Peine 8 Mio. Euro einzahlen werden. Als einmaliger Beitrag der Gemeinden wird demnach ein Wert von 10% des Gesamtbedarfs, mithin ein Betrag von 3 Mio. Euro als angemessener Anteil betrachtet. Unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Berechnung vorliegenden Einwohnerdaten entfallen davon auf die Gemeinde Hohenhameln 328.913 Euro.
Der Anteil soll als Investitionszuweisung an den Landkreis Peine erfolgen und ist grundsätzlich für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehen. Die tatsächliche Auszahlung wird davon abhängig sein, ob am Ende des Insolvenzverfahrens tatsächlich der Ankauf des Klinikums steht.
Weitere Grundlagen ergeben sich aus dem anliegenden Schreiben des Landkreises Peine.
1. Die Gemeinde Hohenhameln beteiligt sich mit einer einmaligen Investitionszuweisung an den Landkreis in Höhe von 328.913 Euro an der Eigenkapitalausstattung der Klinikum Peine gGmbH.
2. Haushaltsmittel in Höhe von 328.913 Euro werden in den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 eingestellt.
3. Die Beteiligung ist davon abhängig, ob am Ende des Insolvenzverfahrens tatsächlich der Ankauf des Klinikums steht.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | 0 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | 328.913 € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | BV 050_2020 Anlage SchreibenLandkreis Peine zur Eigenkapitalausstattung der Klinikum Peine gGmbH (969 KB) |