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Vorlage - 2020/063
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Der Feuerwehrkamerad Holger Bollinger ist stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Soßmar. Seine Amtszeit endet am 11. Dezember 2020.
Anlässlich einer Aktivenversammlung der Ortsfeuerwehr Soßmar wurde der Feuerwehrkamerad Christian Strübe mehrheitlich als Nachfolger im Amt des stellv. Ortsbrandmeisters für die Ortschaft Soßmar gewählt.
Die Entlassung des Feuerwehrkameraden Holger Bollinger aus dem Ehrenbeamtenverhältnis sollte zum 11. Dezember 2020 erfolgen. Für seine Dienste um die Ortsfeuerwehr Soßmar sollen ihm Dank und Anerkennung ausgesprochen werden.
Die Anhörung gem. § 20 Abs. 4 des Nds. Brandschutzgesetzes in Verbindung mit Anlage 2 der FwVO hat ergeben, dass die Voraussetzungen zur Übernahme des Amtes eines stellv. Ortsbrandmeisters vom Kameraden Christian Strübe erfüllt sind. Er sollte daher zum 12. Dezember 2020 zum stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Soßmar berufen und in das Ehrenbeamtenverhältnis übernommen werden.
1. Der stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Soßmar, Holger Bollinger, wird zum 11. Dezember 2020 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen. Für seine Dienste und Verdienste um die Ortsfeuerwehr Soßmar werden ihm Dank und Anerkennung ausgesprochen. Hierüber wird eine Urkunde gefertigt.
2. Der Feuerwehrkamerad Christian Strübe, wohnhaft in Hohenhameln-Soßmar, Sankt-Georg-Straße 3, wird für eine 6-jährige Amtszeit, beginnend mit dem 12. Dezember 2020, zum stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Soßmar berufen und in das Ehrenbeamtenverhältnis übernommen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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