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Vorlage - 2020/063  

Betreff: Stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Soßmar
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Wolters
Federführend:FD 21 Ordnung Bearbeiter/-in: Wolters, Reiner
Beratungsfolge:
Feuerschutzausschuss Anhörung
17.09.2020 
Sitzung des Feuerschutzausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
24.09.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Feuerwehrkamerad Holger Bollinger ist stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Soßmar. Seine Amtszeit endet am 11. Dezember 2020.

 

Anlässlich einer Aktivenversammlung der Ortsfeuerwehr Soßmar wurde der Feuerwehrkamerad Christian Strübe mehrheitlich als Nachfolger im Amt des stellv. Ortsbrandmeisters für die Ortschaft Soßmar gewählt.

 

Die Entlassung des Feuerwehrkameraden Holger Bollinger aus dem Ehrenbeamtenverhältnis sollte zum 11. Dezember 2020 erfolgen. Für seine Dienste um die Ortsfeuerwehr Soßmar sollen ihm Dank und Anerkennung ausgesprochen werden.

 

Die Anhörung gem. § 20 Abs. 4 des Nds. Brandschutzgesetzes in Verbindung mit Anlage 2 der FwVO hat ergeben, dass die Voraussetzungen zur Übernahme des Amtes eines stellv. Ortsbrandmeisters vom Kameraden Christian Strübe erfüllt sind. Er sollte daher zum 12. Dezember 2020 zum stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Soßmar berufen und in das Ehrenbeamtenverhältnis übernommen werden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

1. Der stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Soßmar, Holger Bollinger, wird zum 11. Dezember 2020 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen. Für seine Dienste und Verdienste um die Ortsfeuerwehr Soßmar werden ihm Dank und Anerkennung ausgesprochen. Hierüber wird eine Urkunde gefertigt.

 

2. Der Feuerwehrkamerad Christian Strübe, wohnhaft in Hohenhameln-Soßmar, Sankt-Georg-Straße 3, wird für eine 6-jährige Amtszeit, beginnend mit dem 12. Dezember 2020, zum stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Soßmar berufen und in das Ehrenbeamtenverhältnis übernommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                  €

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: