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Vorlage - 2020/067
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In den vergangenen Jahren wurde das Baugebiet „Mehrkamp“ in der Ortschaft Mehrum erschlossen. Dies erfolgte in zwei Bauabschnitten. Die Bebauung der Bauplätze ist nun überwiegend erfolgt und somit sollte der Endausbau der öffentlichen Flächen durchgeführt werden.
Die vorhandene Asphaltbefestigung der Baustraßen wird gefräst und möglichst als Unterbau für die Verkehrswege verwendet. Die abschließende Befestigung der Flächen erfolgt durch Betonsteinpflaster. Die Farbgestaltung orientiert sich dabei an der mittlerweile ortsüblichen Unterteilung in Verkehrsflächen; Fußweg und Fahrbahn in der Farbe Heidebraun sowie Parkflächen in Anthrazit.
Entlang der Fahrbahnen sollen außerdem einige Pflanzinseln angelegt werden.
In der Anlage befindet sich ein Lageplan, der den Ausbereich darstellt.
1. Der Auftrag für den Endausbau der Erschließungsanlagen im Baugebiet „Mehrkamp“ Ortschaft Mehrum, ist im Vergabeverfahren an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen.
2. Das Ingenieurbüro Richter erhält den Auftrag zur Erstellung der Ausführungsplanung, der Ausschreibungsunterlagen und für die Überwachung der Bauarbeiten.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | 0,00 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | siehe unten | bei Produkt | IV54110704 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca.280.000€ | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Haushaltsrest 2019 = 56.208,32 € Haushaltsansatz 2020 = 30.000,00 € Verpflichtungsermächtigung 2021 = 210.000,00 € |
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beschlussvorlage Anhang LP (211 KB) |