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Vorlage - 2020/068
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Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat am 05.12.2018 das Straßenbauprogramm 2019 – 2023 beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2018/084). Dieses Programm wurde mit Ratsbeschluss vom 27.06.2019 erstmalig aktualisiert (siehe Vorlage Nr. 2019/053). Das Programm sollte aus verschiedenen Gründen wie nachfolgend beschrieben erneut geändert werden.
Die Förderung der geplanten Dorfentwicklungsmaßnahme in Equord „Erneuerung der Straßenräume Mehrumer Weg und Lindenstraße“ (siehe Vorlage Nr. 2019/032) wurde von der Förderbehörde abgelehnt. Die Verwaltung plant eine erneute Antragsstellung zum diesjährigen Stichtag 15.10.2020.
Aufgrund der Absage der o.g. Dorfentwicklungsmaßnahme und dadurch freiwerdender Kapazitäten sowie finanzieller Mittel sollte die Straße „Hoher Weg“ (westlicher Teilbereich), Ortschaft Hohenhameln, vorgezogen werden. Der Planungsauftrag sollte an das Ing.-Büro Metzing, Seesen, erteilt werden, das bereits die Kostenschätzung vorgenommen hat. Die Kosten der geplanten Baumaßnahme (Vollausbau der Fahrbahn und der Nebenanlagen) werden ca. 900.000 € brutto betragen. Die Entwurfsplanung wird mit dem Ortsrat Hohenhameln noch abgestimmt. Die Sanierung des „Hohen Weges“ soll anschließend öffentlich ausgeschrieben und an den Bieter mit dem günstigsten Angebot vergeben werden.
Aufgrund der Erfahrungen des Verlaufes der letzten Dorfentwicklungsanträge sollte die Straße „Bäckerbrink“ in Soßmar nicht als Dorferneuerungsmaßnahme beantragt werden, da die Erfolgsaussichten schlecht sind. In Folge dessen sollte ein grundhafter Neubau für die genannte Straße aus Kostengründen und in Hinblick auf die geringe Bedeutung nicht in Betracht kommen. Die Verwaltung sieht nunmehr eine Sanierung in Form einer Deckschichterneuerung dort vor.
Die gleichen ungünstigen Rahmenbedingungen gelten für die Straße „Am Kuhteich“ in Equord. Anstelle der ursprünglich vorgesehenen grundhaften Sanierung ist dort nun eine Unterhaltungsmaßnahme vorgesehen.
Es würde sich außerdem eine Verschiebung der geplanten Ausführungsjahre von einzelnen Maßnahmen in dem aktualisierten mehrjährigen Straßenbauprogramm ergeben (siehe beigefügten Entwurf vom 08.09.2020). Es wird darauf hingewiesen, dass es z. B. durch die Ablehnung von beantragten Fördermitteln weiterhin zu Verschiebungen kommen kann.
1. Das beigefügte zweite aktualisierte mehrjährige Straßenbauprogramm der Gemeinde Hohenhameln für die Jahre 2019 - 2023 wird beschlossen.
2. Die Erneuerung der Straßenräume „Mehrumer Weg“ und „Lindenstraße“, Ortschaft Equord wird erneut im Rahmen der Dorfentwicklung zum diesjährigen Stichtag 15.10.2020 beantragt.
3. Die Sanierung des westlichen Bereiches der Straße „Hoher Weg“ bis zum bereits erneuerten Abschnitt wird unter vorheriger Anhörung des Ortsrates Hohenhameln in Form einer grundhaften Erneuerung von Fahrbahn und Nebenanlagen ausgeführt. Den Planungsauftrag erhält das Ing-Büro Metzing, Seesen. Die Bauleistung wird ausgeschrieben und an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben.
4. Die Straßenbaumaßnahme im „Bäckerbrink“, Ortschaft Soßmar, ist in Form einer Deckschichterneuerung durchzuführen. Ein entsprechender Ausführungsauftrag ist zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | ca. 100.000 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 1.800.000 € | bei Produkt | 541100 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | 2.650.000 € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | 1.500.000 € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | 1.500.000 € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | Teilweise ggf. Fördermittel | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Straßenbauprogramm 2019-2023 3. Beschlussvorlage 08.09.2020 (80 KB) |