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Vorlage - 2020/069
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Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat am 12.12.2019 beschlossen, dass ein Antrag auf Fördermittel zur Entwicklung eines Energiequartierskonzeptes für die Ortschaft Mehrum bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden soll (siehe Vorlage Nr. 2019/092).
Die Haushaltsmittel für die Datenerhebung und Konzeptentwicklung in Höhe von 103.000 € wurden im Haushaltsplan 2020 mit einem Sperrvermerk versehen, über dessen Aufhebung nach Bewilligung der Zuwendung entschieden werden soll.
Am 08.07.2020 ist die Förderzusage der KfW in Höhe von 77.387,13 € eingegangen.
Verwaltungsseitig wurde eine ergänzende Förderung des Eigenanteils zwischenzeitlich bei der NBank beantragt. Über diesen Förderantrag, der in Höhe von max. 10.000 € bewilligt werden könnte, ist noch nicht entschieden wurden.
Außerdem könnte sich der Landkreis Peine an den entstehenden Kosten beteiligen, wobei eine verbindliche Zusage noch nicht vorliegt.
Um das Projekt voranzutreiben, sollte nunmehr der Sperrvermerk aufgehoben und der Auftrag zur Entwicklung des Energiequartierskonzeptes für die Ortschaft Mehrum vergeben werden. Dazu sollten mindestens drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
- Der Sperrvermerk über die Haushaltsmittel in Höhe von 103.000 € im Produkt 511100 bei Sachkonto 4431091 wird aufgehoben.
- Der Auftrag zur Entwicklung eines Energiequartierskonzeptes für die Ortschaft Mehrum wird an das Unternehmen erteilt, das nach Aufforderung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | ca. 103.000 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 103.000 € | bei Produkt | 511100 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | Siehe | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: -Förderzusage der KfW in Höhe von 77.387,13 € -beantragte Förderung bei der NBank in Höhe von max. 10.000 € -ggf. Kostenbeteiligung durch den Landkreis Peine |