Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2020/072
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Die gemeindeeigene Sporthalle in der Ortschaft Mehrum wurde 1971 gebaut. Auf Grund des Alters soll die Halle energetisch saniert werden. Das bedeutet, dass hier eine Fassadensanierung mit einer Dämmung durchgeführt wird und die Fenster am ganzen Gebäude auf den Stand der Technik ersetzt werden. Des Weiteren muss in der Sporthalle die Lüftung inklusive Wärmeleitung erneuert werden. Ebenfalls sind Deckenheizstrahler aus Aluminium in sämtlichen Bereichen der Halle vorgesehen. Die Lüftungsanlage und die Wärmeleitung sind so alt wie das Gebäude. Eine Reparatur der Anlage wird derzeit nur provisorisch durchgeführt, da es keine Ersatzteile mehr gibt. Auf dem Flachdach muss im Zuge der Dämmarbeiten der Attikabereich erneuert werden. Eine Komplettsanierung des Daches ist energetisch nicht notwendig. Aufgrund aktueller Hygienevorgaben sollten außerdem die kompletten Sanitäranlagen ersetzt werden, so dass auch die Wand- und Bodenbeläge in den Sanitärräumen zu erneuern sind.
Die vom Architekturbüro Aselmeier und der Ingenieurgruppe HSK geschätzten Gesamt-kosten für die o.g. Maßnahmen betragen ca. 1.800.000 €.
In den Kosten ist nicht der Aufwand für die Behebung der ursächlichen Gebäudesetzungsschäden enthalten. Nach Aussage eines Statikers sind die Schäden aktuell nicht so relevant, dass das Gebäude einsturzgefährdet ist. Auch die Aufwendungen für die Erfüllung der aktuellen Brandschutzanforderungen wurden in der Kostenschätzung nicht berücksichtigt.
Die Alternative zur Sanierung wäre der Ersatzneubau einer 2-Feld-Sporthalle, dessen Aufwand nach einer Kostenschätzung des Architekturbüros Aselmeier, ohne Berücksichtigung einer Tribünenanlage und der vorhandenen Schießbahn, rund 3.500.000 € betragen würde. Der Abbruch der bestehenden Halle ist in den genannten Kosten nicht enthalten.
Das Projekt soll über das „Bundesprogramm: Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert werden. Es stehen für diesen Projektaufruf, der am 13.08.2020 bei der Gemeinde eingegangen ist, 400 Millionen Euro zur Verfügung. Grundsätzlich gefördert werden die bauliche Sanierung und der Ausbau von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Dies kann u.a. dann gelten, wenn dies im Vergleich zur Sanierung die wirtschaftlichere Variante ist.
Das Projekt muss bis zum 30. Oktober 2020 bei dem Projektträger Jülich vorgelegt werden, um noch an der Förderung teilzunehmen. Hierfür gibt es u.a. folgende Rahmenbedingungen, die von der Gemeinde Hohenhameln einzuhalten sind:
Die Projekte müssen langfristig nutzbar sein, die Zweckbindefrist liegt in der Regel bei 10 Jahren, bei Ersatzneubauten bei 20 Jahren. Im Bundesprogramm werden größere Projekte mit deutlichen stadtentwicklungspolitischen Impulsen für die Gemeinde sowie regionaler oder überregionaler Wirkung gefördert. Sie haben eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort und sollen daher für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Zudem tragen die Projekte in besonderer Weise zu den Klimaschutzzielen des Bundes bei.
Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel bei zwischen 0,5 bis 3 Millionen Euro liegen.
Der Eigenanteil der Kommune beträgt grundsätzlich 55 %. Sollte die Kommunalaufsichtsbehörde eine Haushaltsnotlage bestätigen, beträgt der Eigenanteil 10 %. Der Landkreis Peine kann derzeit keine Haushaltsnotlage der Gemeinde Hohenhameln bescheinigen.
Es ist nunmehr eine Entscheidung zu treffen, ob ein entsprechender Förderantrag bis zum 30.10.2020 gestellt werden soll.
Nach Beratung
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | ca. 50.000,00 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 50.000,00 € | bei Produkt | 424107 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | Siehe unten | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | Siehe unten | bei Sachkonto | 2111002 | |||||||
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Die Kosten betragen bei einer Sanierung rund 1.800.000 €. Ein Ersatzneubau würde ca. 3.500.000 € kosten (zzgl. Abbruchkosten). Der Eigenanteil der Kommune beträgt grundsätzlich 55 %. Sollte die Kommunalaufsichtsbehörde eine Haushaltsnotlage bestätigen, beträgt der Eigenanteil 10 %. Der Landkreis Peine kann derzeit keine Haushaltsnotlage der Gemeinde Hohenhameln bescheinigen.
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