Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2020/073
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Das gemeindeeigene Hallenbad in der Ortschaft Mehrum wurde 1979 gebaut. Auf Grund des Alters soll das Bad energetisch saniert werden. Das bedeutet, dass hier die Lüftungsanlage (ca. 41 Jahre alt) und das defekte BHKW (Blockheizkraftwerk ca. 20 Jahre alt) ersetzt werden müssen. Die Heizungsanlage wurde aktuell mit einem neuen Heizkessel ausgestattet. Hier ist es aber wichtig, dass auch das dazugehörige defekte BHKW ersetzt wird, damit die Anlage nicht ständig auf Volllast fährt. Die Lüftungsanlage muss auf Grund ihres Alters erneuert werden. Die Lüftung steht permanent unter Dauerbetrieb, was nicht wirtschaftlich und auch nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Bei einer Erneuerung der Geräte hat die Gemeinde Hohenhameln ein hohes Einsparpotential.
Des Weiteren sollte die Fassade erneuert bzw. gedämmt werden. Die Fensterfronten sind teilweise abgängig und das Glas großenteils blind (milchig). Hier ist nur ein kompletter Austausch möglich. An den gemauerten Außenwänden wird ein WDVS-System mit Putzbelag angebaut. Ebenfalls muss das Dach saniert werden. Hier sind in den gesamten Attika-Bereichen sämtliche formschlüssige Verbindungen der vorhandenen Dachhaut defekt. Es wird empfohlen, das gesamte Dach neu abzudichten.
Die vom Architekturbüro Aselmeier und der Ingenieurgruppe HSK geschätzten Gesamtkosten für die o.g. Maßnahmen betragen ca. 1.900.000 €.
Das Projekt soll über das "Bundesprogramm: Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" gefördert werden. Es stehen für diesen Projektaufruf, der am 13.08.2020 bei der Gemeinde eingegangen ist, 400 Millionen Euro zur Verfügung. Grundsätzlich gefördert werden die bauliche Sanierung und der Ausbau von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Dies kann u.a. dann gelten, wenn dies im Vergleich zur Sanierung die wirtschaftlichere Variante ist.
Das Projekt muss bis zum 30. Oktober 2020 bei dem Projektträger Jülich vorgelegt werden, um noch an der Förderung teilzunehmen. Hierfür gibt es u.a. folgende Rahmenbedingungen, die von der Gemeinde Hohenhameln einzuhalten sind:
Die Projekte müssen langfristig nutzbar sein, die Zweckbindefrist liegt in der Regel bei 10 Jahren, bei Ersatzneubauten bei 20 Jahren. Im Bundesprogramm werden größere Projekte mit deutlichen stadtentwicklungspolitischen Impulsen für die Gemeinde sowie regionaler oder überregionaler Wirkung gefördert. Sie haben eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort und sollen daher für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Zudem tragen die Projekte in besonderer Weise zu den Klimaschutzzielen des Bundes bei.
Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel bei zwischen 0,5 bis 3 Millionen Euro liegen.
Der Eigenanteil der Kommune beträgt grundsätzlich 55 %. Sollte die Kommunalaufsichtsbehörde eine Haushaltsnotlage bestätigen, beträgt der Eigenanteil 10 %. Der Landkreis Peine kann derzeit keine Haushaltsnotlage der Gemeinde Hohenhameln bescheinigen.
1.Der Antrag auf Fördermittel für die energetische Sanierung des Hallenbades Mehrum nach dem „Bundesprogramm: Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wird gestellt
2.Die notwendigen Mittel für die Ausführung der Maßnahme werden im Haushaltsplan 2021 bereitgestellt.
3.Nach Bewilligung der Zuwendung wird der jeweilige Planungsauftrag an die Planungsbüros mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben.
4.Der Ausführungsauftrag für die verschiedenen Gewerke ist an den Bieter mit dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | Ca. 50.000,00 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 50.000,00 € | bei Produkt | 424207 | |||||||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||||||
| Nein | ||||||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||||||
Ja | |||||||||||||||
Nein | |||||||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||||||
Nein | |||||||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca.1.850.000,00€ | ||||||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||||||
Nein | |||||||||||||||
Ja | in Höhe von | Siehe unten | bei Sachkonto | 2111002 | |||||||||||
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Der Eigenanteil der Kommune beträgt grundsätzlich 55 %. Sollte die Kommunalaufsichtsbehörde eine Haushaltsnotlage bestätigen, beträgt der Eigenanteil 10 %. Der Landkreis Peine kann derzeit keine Haushaltsnotlage der Gemeinde Hohenhameln bescheinigen.
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