Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2020/085
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Der Rat beschließt gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 9 NKomVG über die Haushaltssatzung sowie das Investitionsprogramm. Gemäß § 112 Absatz 1 NKomVG ist für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplans 2021 wurde den Ratsmitgliedern am 06.11.2020 zur Verfügung gestellt; zusätzlich ist er für das Bürgerinformationssystem dieser Beschlussvorlage zusammen mit dem Investitionsprogramm als Anlage beigefügt. Die Ortsräte und Ortsvorsteher/in wurden zum Haushalt gehört. Die Wünsche und Anregungen wurden teilweise in den Entwurf eingearbeitet und zur Beratung in den Fraktionen im Übrigen vollständig in Form einer Liste erfasst.
Die Haushaltspläne der Gemeinde Hohenhameln waren in den vergangenen Jahren regelmäßig nicht ausgeglichen. Das hatte zur Folge, dass nach dem geltenden Haushaltsrecht Haushaltssicherungskonzepte aufgestellt werden mussten. Selbst nach Einrichtung eines Arbeitskreises Haushaltssicherung mit Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für 2017 konnten die folgenden Haushaltspläne nicht ausgeglichen gestaltet werden. Im Gegenteil dazu sind die (teilweise noch vorläufigen) Jahresabschlüsse seit 2017 erheblich besser ausgefallen und waren für 2017 sowie voraussichtlich auch für 2019 und 2020 ausgeglichen. Grund dafür war insbesondere die erheblich schneller als geplant erfolgte Vermarktung der Baugebiete, die zu hohen Erträgen im außerordentlichen Haushalt geführt hat und so nicht eingeplant war.
Aufgrund der vorliegenden Vormerkungen ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung für die zukünftigen Baugebiete auch 2021 und in den Folgejahren so fortsetzen wird. Deshalb wurden erstmals Erträge im außerordentlichen Haushalt eingeplant, die dazu führen, dass der Haushaltsplan für 2021 ausgeglichen ist. Anzumerken ist, dass die Daten für den kommunalen Finanzausgleich zum Zeitpunkt der Erstellung des Entwurfs noch nicht vorgelegen haben und aus diesem Grund insbesondere die Werte für die Schlüsselzuweisungen und die Kreisumlage nur geschätzt werden konnten und für die Beschlussfassung unter Umständen deutlich geändert werden müssen.
Insgesamt werden sich die Eckdaten der Haushaltssatzung nach dem vorliegenden Entwurf gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickeln:
| 2020 | 2021 | +/- |
Ordentliche Erträge | 14.249.600 | 14.650.500 | +400.900 |
Ordentliche Aufwendungen | 15.707.100 | 15.465.300 | -241.800 |
Außerordentliche Erträge | 0 | 1.006.500 | +1.006.500 |
Außerordentliche Aufwendungen | 0 | 0 | 0 |
Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- tätigkeit | 13.693.200 | 14.044.400 | +351.200 |
Auszahlungen aus laufender Verwal- tungstätigkeit | 14.437.600 | 14.400.400 | -37.200 |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 1.038.800 | 5.102.000 | +4.063.200 |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 8.565.300 | 12.857.800 | +4.292.500 |
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 7.526.500 | 7.755.800 | +229.300 |
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 567.500 | 316.800 | -250.700 |
Insgesamt schließt der Gesamtergebnishaushalt im Entwurf für 2021 mit einem Jahresergebnis in Form eines Überschusses von 191.700 Euro. Dieses Jahresergebnis setzt sich aus einem ordentlichen Ergebnis von -814.800 Euro und einem außerordentlichen Ergebnis von 1.006.500 Euro zusammen. Im ordentlichen Ergebnishaushalt geht der Entwurf von ordentlichen Erträgen in Höhe von 14.650.500 Euro aus, die damit 400.900 Euro höher ausfallen als im Vorjahr. Diese Erhöhung liegt insbesondere an besseren Steuern und Abgaben, die trotz Corona-bedingter Einschränkungen in einzelnen Bereichen voraussichtlich über dem Niveau des Vorjahres liegen werden. Bei den ordentlichen Aufwendungen geht der Entwurf von 15.465.300 Euro aus, die damit um 241.800 Euro unter den Ansätzen des Vorjahres liegen. Einsparungen werden insbesondere in den Bereichen Personalaufwendungen, Abschreibungen und sonstige ordentliche Aufwendungen erwartet.
Im außerordentlichen Ergebnis werden wie oben beschrieben Erträge aus der Vermarktung von Baugrundstücken veranschlagt, die kumuliert mit dem ordentlichen Ergebnis zum Haushaltsausgleich führen.
Im Entwurf des Gesamtfinanzhaushalts steigt die Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 351.200 Euro auf 14.044.400 Euro. Ursächlich dafür sind analog zum Ergebnishaushalt höhere Einzahlungen aus Steuern und Abgaben. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit verringern sich gegenüber dem Vorjahr um 37.200 Euro auf 14.400.400 Euro.
Die Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit beträgt im Haushaltsentwurf für 2021 12.857.800 Euro und übersteigt den Wert des Vorjahres um 4.292.500 Euro. Darin enthalten sind insbesondere Großmaßnahmen wie die neue Kindertagesstätte Hohenhameln (3.200.000 Euro), Planung und Erschließung des Gewerbegebiets Ost (2.150.000 Euro), energetische Sanierung des Hallenbades (1.850.000 Euro) und die Erneuerung der Lindenstraße und des Mehrumer Wegs (1.800.000 Euro). Den Auszahlungen stehen Einzahlungen für Investitionstätigkeit in Höhe von 5.102.000 Euro gegenüber, die sich insbesondere aus Erschließungsbeiträgen und Fördermitteln für die Erschließung des Baugebiets Am Schildbaum (1.496.000 Euro), Einnahmen aus dem Verkauf von Baugrundstücken am Schildbaum (2.045.500 Euro) und Fördermitteln für die energetische Sanierung des Hallenbades (823.500 Euro) zusammensetzen.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von 7.755.800 Euro stellt gleichzeitig den Gesamtbetrag an Investitionskrediten dar, der 2021 aufgenommen werden soll. Die Tilgung bestehender Investitionskredite beträgt 316.800 Euro.
Die mittelfristige Finanzplanung bis 2024 steht unter vergleichbaren Vorzeichen. Auch 2022 wird der Haushaltsplan voraussichtlich ausgeglichen sein, 2023 und 2024 werden aktuell Fehlbedarfe von -1.800 Euro bzw. -197.700 Euro erwartet. Für die drei Jahre sind weitere Auszahlungen von insgesamt 11.548.100 Euro und Einzahlungen von insgesamt 13.010.600 Euro für Investitionstätigkeit vorgesehen.
Zu weiteren Einzelheiten der geplanten Haushaltsansätze wird auf die Ausführungen im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf verwiesen.
Nach Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs eintretende Veränderungen werden wie bisher in Form einer Änderungsliste zu den jeweiligen Sitzungen zur Verfügung gestellt.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 sowie das Investitionsprogramm bis 2024 werden erlassen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen: siehe Haushaltsplanentwurf
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021 Haushaltsplan Entwurf (1237 KB) | ||||
2 | 2021 Investitionsprogramm Entwurf (102 KB) |