Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2020/090
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Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) leistet einen wesentlichen Beitrag zur Mobilität und Daseinsvorsorge.
Es haben mehrere Gespräche der Verwaltung mit Vertretern des Regionalverbandes Großraum Braunschweig und des Landkreises Peine zur Herstellung einer Verkehrsanbindung an den S-Bahnhof Algermissen stattgefunden. Durch den Einsatz eines Kleinbusses mit flexiblen Bedienformen könnte dies wie nachfolgend beschrieben gelingen.
Flexible Bedienungsangebote in Form von flächenbasierten Bedarfsverkehren sind neuartige Verkehrsangebote im ÖPNV. Ihr Vorteil – gerade im ländlichen Raum – besteht darin, ohne festen Linienverlauf optimiert auf Basis der Fahrgastwünsche zu verkehren. Im Vergleich zum Linienverkehr sind der Fahrzeugeinsatz wirtschaftlicher, das Bediengebiet größer und Reisezeiten kürzer. Da die flexiblen Bedienformen vollwertiger Teil des ÖPNV werden, wird auch bei ihnen der Tarif des Verkehrsverbundes Region Braunschweig (VRB) angewendet.
Die Einführung erster Projekte im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Großraum Braunschweig startet aufbauend auf den Nahverkehrsplan Mitte und Ende 2021. Das Gesamtprojekt wird verbandsweit vom Regionalverband koordiniert. Er erstellt gemeinsam mit den Gebietskörperschaften und den Verkehrsunternehmen die Angebotskonzepte, beschafft Kleinbusse, eine Dispositionssoftware und Schilder für zusätzliche Halteorte, führt das Marketing durch und übernimmt das Fördermittelmanagement. Weitere Erläuterungen zur Einrichtung von flexiblen Bedienformen befinden sich in den beigefügten Unterlagen des Regionalverbandes.
Die Anbindung von Hohenhameln und Clauen an den S-Bahnhof Algermissen ist ein lang gehegter Wunsch der Gemeinde Hohenhameln. Durch das Konzept der flexiblen Bedienung können diese Anbindung und innergemeindliche Mobilitätsbeziehungen miteinander verbunden werden. Da zunächst nur ein Fahrzeug zum Einsatz kommen soll, die Taktzeiten der S-Bahn nur bestimmte Zeithorizonte zur Bedienung in der Fläche zulassen und Umwegezeiten in der Routenoptimierung nicht zu lang sein sollen, können in einem ersten Schritt nicht alle Ortschaften in das Bediengebiet eingebunden werden. Nach aktuellem Planungsstand könnten, vorbehaltlich einer noch durchzuführenden technischen Prüfung, allerdings voraussichtlich acht der elf Ortschaften der Gemeinde in dem Konzept berücksichtigt werden (s. Anlage).
- In der Gemeinde Hohenhameln werden zum 12. Dezember 2021 flexible Bedienformen im ÖPNV gemäß dem Konzept in der Anlage eingeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Großraum Braunschweig und der Omnibus-Nahverkehrs-Service GmbH (ONS) umzusetzen.
- Für die Verkehrsleistung wird aufbauend auf ein Kalkulationstool für Flächenbedarfsverkehre mit einem Defizit von jährlich 159.050 € gerechnet. Der Regionalverband trägt hiervon 79.525 € (entspricht 50 %). Die Gemeinde Hohenhameln trägt einen Eigenanteil in Höhe von jährlich 39.762,50 €. Den restlichen Kostenanteil in Höhe von 39.762,50 € sollte der Landkreis Peine übernehmen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende jährliche Mittel in die Haushalte der Jahre 2021 ff. einzustellen.
- Zur Anschubfinanzierung hat das Land Niedersachsen eine EFRE-Förderrichtlinie zur Einrichtung flexibler Bedienformen aufgelegt. Es wird eine Förderung von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 31.12.2022 in Aussicht gestellt. Im
ersten Betriebsjahr könnten sich die Eigenanteile folglich um bis zu 50 % verringern. Der Regionalverband Großraum Braunschweig wird ermächtigt, einen entsprechenden Förderantrag beim Land Niedersachsen einzureichen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | 0,00 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca. 3.500 € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca. 40.000 € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca. 40.000 € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | Siehe unten | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Zur Förderung von flexiblen Bedienformen hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) eine EFRE-Förderrichtlinie „über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur CO2-Reduktion durch Verbesserung der Stadt-/ Umland-mobilität im öffentlichen Personennahverkehr (Flexible Bedienformen)“ aufgelegt. Es handelt sich um eine Förderung von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderzeitraum erstreckt sich bis zum 30. Juni 2022. Es besteht die Möglichkeit, beim MW eine Verlängerung der Förderlaufzeit bis zum 31. Dezember 2022 zu beantragen. Der Regionalverband hat einen entsprechenden Antrag gestellt.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Präsentation Flexible Bedienformen Regionalverband (876 KB) | ||||
2 | Konzeptpapier Flächenbedarfsverkehr Hohenhameln-Algermissen (793 KB) |