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Vorlage - 2021/034
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Die Maßnahme „Erneuerung vom Equorder Weg“ steht in Maßnahmenkategorie 1 für die Ortschaft Mehrum im Dorfentwicklungsplan Equord, Mehrum, Soßmar und soll möglicherweise im Jahr 2022 umgesetzt werden. Im Hinblick darauf wäre ein DE-Antrag bis zum 15.09.2021 beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL) zu stellen.
Die Straße steht außerdem für 2022 im mehrjährigen Straßenbauprogramm der Gemeinde Hohenhameln.
Um einen einheitlichen Gestaltungsvorschlag zu erhalten, sollte der Auftrag für die Vorplanung zur Antragstellung an die Sweco GmbH erteilt werden, da diese auch die Vorplanung für den Mehrumer Weg und die Lindenstraße in der Fortführung der Straße in der Ortschaft Equord durchgeführt hat.
Vorgesehen ist u. a. der Ersatz der bituminösen Fahrbahn und der Gehwege durch gerumpeltes Gestaltungspflaster und ein barrierefreier Neubau der Bushaltestellen.
Die vorläufige eigene Kostenschätzung hat Ausgaben in Höhe von rd. 600.000 € ergeben. Nach derzeitigem Stand wäre die Bewilligung einer Zuwendung bis zu einer Höhe von 63 % der Bruttokosten möglich.
Nach Erstellung der Vorplanung soll eine Planungsabstimmung mit dem Arbeitskreis Dorfentwicklung, dem Ortsrat Mehrum und den anliegenden Grundstückseigentümern erfolgen.
Ein Lageplan ist in der Anlage beigefügt.
- Die Sweco GmbH, Hameln, erhält den Auftrag für die Erstellung der Grundlagenermittlung und der Vorplanung für die Maßnahme „Erneuerung des Straßenraumes „Equorder Weg“, Ortschaft Mehrum.
- Nach Abstimmung mit dem Arbeitskreis Dorfentwicklung, dem Ortsrat Mehrum und den anliegenden Grundstückseigentümern wird auf Grundlage der erarbeiteten Planung ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie im Rahmen der Dorfentwicklung Equord, Mehrum, Soßmar, gestellt.
- Nach Vorlage des Förderbescheides sind die Ing.-Leistungen auszuschreiben und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
- Nach Vorliegen der Entwurfsplanung ist die Baumaßnahme öffentlich auszuschreiben und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
keine finanziellen Auswirkungen | ||
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | ca. 20.000 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 1.800.000 € | bei Produkt | 541100 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca. 580.000 € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja, | evtl. in Höhe von | ca. 378.000 € | bei Sachkonto | 541100 | |||||||
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan DE (188 KB) |