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Vorlage - 2021/041
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Der Bebauungsplan „Überm Berge II“, Ortschaft Bierbergen, wurde seiner Zeit für die Errichtung der Kita Bierbergen aufgestellt und ist am 14.12.2004 in Kraft getreten. Weiterhin sind in dem Planbereich einige Wohnbaugrundstücke vorgesehen, welche mit einer Stichstraße erschlossen werden sollten.
Ein Großteil der noch freien Baugrundstücke wurde zwischenzeitlich weiterveräußert, einschließlich der Fläche für die geplante öffentliche Stichstraße. Die neuen Eigentümer beabsichtigen, die Erschließung über ihre private Fläche durchzuführen. Die Straßenverkehrsfläche könnte somit entfallen und eine Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung (Privatweg) festgesetzt werden. Hierfür ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig.
Bei der Änderung des Bebauungsplanes handelt es sich um einen Plan der Innenentwicklung im Sinne von § 13a Baugesetzbuch (BauGB). Die Änderung kann daher im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen.
Die Antragsteller haben schriftlich erklärt, dass sie die Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplanes übernehmen werden. Hierüber sollte ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden.
Eine Gebietsabgrenzung über den zu ändernden Teilbereich des Bebauungsplanes ist als Anlage beigefügt.
- Für den in der beigefügten Gebietsabgrenzung dargestellten Bereich wird eine 1. Änderung des Bebauungsplanes „Überm Berge II“, Ortschaft Bierbergen, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.
- Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.
- Die Planungskosten haben die Antragsteller als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | ca. 3.000 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 50.000 € | bei Produkt | 511100 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca. 4.000 € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | ca. 7.000 € | bei Sachkonto | 3488001 | |||||||
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gebietsabgrenzung (324 KB) |