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Vorlage - 2021/042
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Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den vorgenannten Bebauungsplan gefasst (siehe Vorlage Nr. 2019/96).
Es handelt sich um einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB), der ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Außerdem wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach den §§ 3 Abs. 1 (Beteiligung der Öffentlichkeit) und 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden) abgesehen.
Es ist vorgesehen, eine Örtliche Bauvorschrift zu dem Bebauungsplan zu erlassen, die die Anforderungen an die Gestaltung der Dachformen und der Dachdeckung regelt.
Der Planentwurf mit Begründung befindet sich in der Anlage.
Die Erschließung ist gem. § 123 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde. Durch § 11 Abs. 1 BauGB hat der Gesetzgeber den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, die Erschließung durch städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag) auf einen Dritten zu übertragen.
Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) plant die Erschließung und Vermarktung des Baugebietes in Bründeln. Aus diesem Grund sollte ein städtebaulicher Vertrag (Erschließungsvertrag) mit der NLG und dem Wasserverband Peine abgeschlossen werden. Nach Abschluss der Verhandlungen wird der Vertragsentwurf dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Ortsvorsteher der Ortschaft Bründeln hat seine Zustimmung zum Bebauungsplan mit dem anliegenden Schreiben vom 13.06.2021 erteilt. Die Anmerkungen/Anregungen könnten ggf. überwiegend in dem o.g. noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag) berücksichtigt werden.
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Klappfeld“ mit örtlicher Bauvorschrift, Ortschaft Bründeln, wird nach dem vorliegenden Entwurf im beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Der NLG wird die Erschließung des Plangebietes übertragen. Dazu ist ein entsprechender städtebaulicher Vertrag (Erschließungsvertrag) mit der NLG und dem Wasserverband abzuschließen. Nach Abschluss der Verhandlungen ist der Vertragsentwurf dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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