Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2016/053  

Betreff: Mehrzweckhalle Hohenhameln
a) Zahlung eines Betriebskostenzuschusses an den Landkreis Peine
b) Festsetzung eines Nutzungsentgeltes für Vereine usw.
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Langenhan
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Langenhan, Maren
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
20.09.2016 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Kenntnisnahmne
29.09.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Seit dem Jahr 2003 zahlt die Gemeinde Hohenhameln an den Landkreis Peine für die Nutzung der Kreissporthalle und des Lehrschwimmbeckens in Hohenhameln einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 10.000,00 € (für 2 Hallenfelder) und 20.000,00. Hieraus resultiert, dass die Hallenvergabe an Vereine und Organisationen am Nachmittag durch die Gemeinde durchgeführt und abgerechnet wird.

 

Mit Beschlussfassung über die Zahlung der Betriebskostenzuschüsse wurde zum 01.01.2004 auch beschlossen, die Hallennutzer am gemeindlichen Kostenanteil zu beteiligen. Nach einer Erhöhung des Nutzungsentgeltes zum 01.07.2015 werden für die Kreissporthalle 2,00 € je angefangene Zeitstunde von den Nutzern erhoben. Für das Lehrschwimmbecken sind 10,00 € je angefangene Zeitstunde zu zahlen.

 

Eine Vereinbarung zur Zahlung eines Betriebskostenzuschusses für die Mehrzweckhalle in Hohenhameln hat bislang zwischen dem Landkreis Peine und der Gemeinde Hohenhameln nicht bestanden. Dementsprechend wird auch von den Hallennutzern kein Nutzungsentgelt erhoben. Die Hallenvergabe erfolgt bereits analog der Regelungen für die Kreissporthalle und das Lehrschwimmbecken.

 

Mit Schreiben vom 27.07.2016 hat der Landkreis Peine nunmehr mitgeteilt, dass auch für die Mehrzweckhalle eine entsprechende Vereinbarung zur Zahlung eines Betriebskostenzuschusses zum 01.01.2017 geschlossen werden soll. Als gemeindlicher Kostenanteil sind 5.000,00 € für ein weiteres Hallenfeld zu zahlen (siehe Anlage).

 

In den anderen Kreiskommunen wurden bereits für die Nutzung vergleichbarer Hallen Vereinbarungen zur Zahlung von Betriebskostenzuschüssen geschlossen.

 

Bei Abschluss einer solchen Vereinbarung sollte zur Gleichbehandlung aller Hallennutzer dann auch für die Mehrzweckhalle ein Nutzungsentgelt erhoben werden. Die Höhe sollte dann entsprechend des Entgeltes für die Kreissporthalle auf 2,00 € je angefangene Zeitstunde festgesetzt werden. Ein Belegungsplan ist in der Anlage beigefügt.

 

 


Der Rat möge wie folgt beschließen:

 

Dem Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Peine und der Gemeinde Hohenhameln über die Zahlung eines Betriebskostenzuschusses für die Mehrzweckhalle in Hohenhameln für ein Hallenfeld in Höhe von 5.000,00 € wird ab dem 01.01.2017 zugestimmt.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind zur Verfügung zu stellen.

 

Das Nutzungsentgelt für die Hallennutzer der Mehrzweckhalle wird zum 01.01.2017 auf 2,00 € je angefangene Zeitstunde festgesetzt.

 

 

.

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:     5.000,00 €
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr :  5.000,00 €
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: :   5.000,00 €

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Gegenfinanzierung: Nutzungsentgelte der Hallennutzer.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Ergänzungsvereinbarung Mehrzweckhalle (856 KB)      
Anlage 2 2 Hallenbelegungsplan Mehrzweckhalle Hohenhameln (15 KB)