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Vorlage - 2021/047
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Nachdem der Schiedsmann der Gemeinde Hohenhameln, Herr Dietmar Eckert, sein Amt aus persönlichen Gründen zum 31. Januar 2021 niedergelegt hatte, wurde sein bisheriger Stellvertreter, Herr Jeroen Breforth anlässlich der Ratssitzung am 25. März 2021 (Umlaufverfahren), zum Schiedsmann der Gemeinde Hohenhameln gewählt (Beschluss-Vorlage 2021/010).
Auf Wunsch des neuen Schiedsmannes soll auch das Amt eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin neu besetzt werden.
Eine vorgeschriebene Beteiligung der Ortsräte bzw. Ortsvorsteher/-in erfolgte aufgrund der abgesagten Ortsratssitzungen per Abfrage an die Ortsbürgermeister bzw. Ortsvorsteher/-in. Darüber hinaus wurde eine Neubesetzung des Amtes auf der Homepage der Gemeinde Hohenhameln sowie im Mitteilungsblatt „Hohenhamelner Kurier“ veröffentlicht.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist zum 31. Mai 2021 lagen zwei Bewerbungen vor:
1. Herr Michael Dombrowsky, wohnhaft in Hohenhameln
2. Herr Kai Haladuda, wohnhaft in Hohenhameln.
Mit beiden Bewerbern wurde im Beisein des Schiedsmannes am 10. Juni 2021 ein Gespräch geführt.
Nach § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG), wird die Schiedsperson vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt. Die gewählte Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Schiedsamt seinen Sitz hat (§ 5 NSchÄG).
Verwaltungsseitig und in Absprache mit dem Schiedsmann wird vorgeschlagen, Herrn Kai Haladuda zum stellv. Schiedsmann der Gemeinde Hohenhameln zu wählen.
Herr Kai Haladuda wohnhaft in Hohenhameln, wird für die Amtszeit von 5 Jahren als stellv. Schiedsmann der Gemeinde Hohenhameln gewählt.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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