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Vorlage - 2021/059  

Betreff: Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Antragsteller: DIBA Entsorgung Gesellschaft mbH
Vorhaben: Erhöhung der Durchsatz-/Lagerkapazität und Tätigkeitserweiterung
Standort: Mehrum, Ackerköpfe 9
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL BothmerAktenzeichen:Mehr. 27/9
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ortsrat Mehrum Anhörung
29.09.2021 
Sitzung des Ortsrates Mehrum abgelehnt   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
11.10.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
14.10.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Firma DIBA Entsorgung Gesellschaft mbH (DIBA) hat Ihren Sitz im Industriegebiet „Ackerköpfe“, Ortschaft Mehrum.

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig hat einen Genehmigungsantrag der DIBA nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG) übersandt. Die Firma beabsichtigt auf dem bereits immissionsschutzrechtlich genehmigten Gelände „Ackerköpfe 9“ im Industriegebiet „Ackerköpfe“ (siehe auch BV 2019/033) die Durchsatz- und Lagerkapazität auf dem Grundstück zu erhöhen sowie den Tätigkeitsbereich zu erweitern. Die beantragten Maßnahmen können den auszugsweise beigefügten Antragsunterlagen entnommen werden. 

Das Genehmigungsverfahren soll mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

Nach Auskunft des Gewerbeaufsichtsamtes wurde die Firma aufgefordert, ein Staubgutachten zu erstellen und nachzureichen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem BimSchG mit folgenden Hinweisen:

-Das vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig nachgeforderte Staubgutachten ist auch der Gemeinde Hohenhameln vorzulegen. Es ist darin nachzuweisen, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz eingehalten werden.

-Die Genehmigungsbehörde hat nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen regelmäßig zu überprüfen, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere Geräusch- und Staubimmissionen) eingehalten werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                  €

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 DIBA Lageplan (752 KB)      
Anlage 2 2 DIBA 1.2 Kurzbeschreibung (1919 KB)      
Anlage 3 3 DIBA 3.1 Betriebsbeschreibung (4974 KB)      
Anlage 4 4 DIBA Schaltechnisches Gutachten (18969 KB)      
Anlage 5 5 DIBA Brandschutznachweis (10410 KB)