Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2021/065
|
|
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 09.10.2014 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum, gefasst. Der Bebauungsplan gibt der Gemeinde die Möglichkeit über die Windenergienutzung unter Achtung der Ziele der Raumordnung zu entscheiden. So sollen u.a. die Größe der Grundflächen und ein Höchstmaß für die Nabenhöhe der Windenergieanlagen mit 149 m über der gewachsenen Geländeoberfläche festgesetzt werden. Darüber hinaus kann der Bebauungsplan Art und Lage notwendiger Ausgleichsmaßnahmen zugunsten der örtlichen Gegebenheiten regeln.
Ein städtebaulicher Vertrag bezüglich der Übernahme der Planungskosten durch den Begünstigten wurde abgeschlossen.
Es sollte mit dem Vorhabenträger ein weiterer städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden über die Zahlung des Ersatzgeldes für den Eingriff in das Landschaftsbild. Das Ersatzgeld beträgt nach derzeitiger Berechnung 398.357,42 €. Der zu zahlende Betrag ist zweckgebunden für Aufwertungsmaßnahmen in Natur und Landschaft zu verwenden. Damit könnte ein Abschnitt der Landschaftsgestaltungsmaßnahme „Der große Beek“ in der Gemarkung Soßmar umgesetzt werden, wenn sich ein Ankauf der Flächen realisieren lässt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist durch öffentliche Auslegung in der Zeit vom 15.06.2021 bis 14.07.2021 erfolgt. Anregungen und Bedenken wurden nicht vorgetragen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 11.06.2021. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst und dieser Vorlage beigefügt.
Ebenfalls beigefügt sind ein Planentwurf und die Begründung.
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs 2. BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag über die Zahlung des Ersatzgeldes für den Eingriff in das Landschaftsbild abzuschließen. Über die Realisierung einer entsprechenden Maßnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen: siehe unten | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
| |||||||
Nein |
| ||||||||||
| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
| |||||||
|
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
| ||||||
Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
| |||||||
Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
| |||||||
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages hat der Vorhabenträger ein Ersatzgeld für den Eingriff in das Landschaftsbild an die Gemeinde zu zahlen. Das Ersatzgeld beträgt nach derzeitiger Berechnung 398.357,42 €. Der zu zahlende Betrag ist zweckgebunden für Aufwertungsmaßnahmen in Natur und Landschaft zu verwenden. Damit könnte ein Abschnitt der Landschaftsgestaltungsmaßnahme „Der große Beek“ in der Gemarkung Soßmar umgesetzt werden, wenn sich ein Ankauf der Flächen realisieren lässt. Die Kosten, die nicht durch den Ersatzgeldbetrag gedeckt sind, müssten von der Gemeinde übernommen werden. Ggf. können Drittmittel zur anteiligen Deckung der Gemeindekosten eingeworben werden (z. B. vom LK Peine).
|