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Vorlage - 2016/056
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Die Fa. EnerGas Bierbergen GmbH & Co. KG hat anlässlich der Versetzung eines BHKW-Moduls von der Biogasanlage an den nördlichen Ortsrand von Bierbergen einen Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beim staatl. Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig gestellt. Im Rahmen der Beteiligung des LK Peine hat der Fachdienst Bauordnung dahingehend Bedenken, dass für das Vorhaben eine Privilegierung zur Bebauung im Außenbereich nicht gegeben ist. Demzufolge wäre die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig, um die Fläche in den Innenbereich einzubeziehen.
Die Fa. EnerGas Bierbergen hat mit Schreiben vom 17.08.2016 die Änderung des Flächennutzungsplanes für das betreffende Grundstück auf eigene Kosten beantragt.
Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit sollte im Zuge dieser Änderung eine digitale Darstellung der gesamten Ortschaft Bierbergen erfolgen. Diese Kosten hätte die Gemeinde Hohenhameln zu tragen.
Die Gebietsabgrenzung über den Änderungsbereich ist dieser Vorlage beigefügt.
- Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 38. Änderung in der Ortschaft Bierbergen gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
- Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. –Ing. Schwerdt, Braunschweig.
- Die Planungskosten (mit Ausnahme der Digitalisierung) hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. ca. 2.000 EUR
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 50.000 EUR bei Produkt: 511100
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 5.000 EUR
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ca. 6.000 EUR bei Sachkonto 3488001.
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Kosten für die Digitalisierung des Flächennutzungsplanes der Ortslage Bierbergen in Höhe von ca. 1.000 € brutto sind von der Gemeinde zu tragen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 38. Änd. FNP Gebietsabgrenzung (174 KB) |