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Vorlage - 2016/057  

Betreff: Grundschule Hohenhameln/Clauen: Ferienbetreuung 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Langenhan
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Langenhan, Maren
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
20.09.2016 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Seit einigen Jahren wird in der Grundschule Hohenhameln/Clauen eine Sommerferienbetreuung angeboten.

Erstmalig fand/indet in diesem Jahr die Betreuung auch in den kompletten Oster- und Herbstferien statt und wird vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Peine durchgeführt. Die wöchentlichen Kosten sind mit 120,00 €/Kind festgelegt. Mit diesem Betrag sollen anteilig die Verpflegungs-, Bastelmaterial- und Personalkosten gedeckt werden. Im Vergleich dazu wurden die Vorjahre mit 90 € je Woche abgerechnet. Hinzu kamen allerdings noch Kosten für kleine Ausflüge, so dass ca. 100,00 € zu zahlen waren.

 

In den diesjährigen Osterferien wurden 4 Kinder in der 2. Ferienwoche betreut. Die 1. Woche wurde nicht nachgefragt.

In den Sommerferien waren 8, 5, 6 und 3 Kinder über den Zeitraum von 4 Wochen in der Ferienbetreuung.

Für die Herbstferien liegen derzeit für die 1. Woche 3 Anmeldungen vor. Die 2. Woche wurde nicht nachgefragt. Diese Betreuung ist abgesagt.

 

Bei den Eltern wurde bereits nachgefragt, warum die von ihnen geforderte und ausgeweitete Betreuung keinen Zuspruch gefunden hat. Konkrete Aussagen wurden gegenüber der Verwaltung und dem Paritätischen nicht getroffen.

 

Damit der Paritätische für das nächste Jahr planen kann, sollte über die weitere Durchführung einer Ferienbetreuung beraten werden.

 

Es wird vorgeschlagen, auch weiterhin eine Betreuung anzubieten. Allerdings sollte diese nur noch in 3 Wochen der Sommerferien stattfinden. In den Oster- und Herbstferien sollte die Betreuung nur durchgeführt werden, wenn mindestens 8 Kinder frühzeitig angemeldet werden. Sollte dieses nicht der Fall sein, wird die Betreuung rechtzeitig abgesagt.

 

 


Der Verwaltungsausschuss möge wie folgt beschließen:

1)     Auch im nächsten Jahr wird eine Ferienbetreuung in 3 Wochen der Sommerferien angeboten.

 

2)     Die Betreuung in den Oster- und Herbstferien wird nur durchgeführt, wenn mindestens 8 Anmeldungen vorliegen.

 

3)     Die Kosten werden weiterhin mit 120,00 € je Woche festgesetzt.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: 211106
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Mit den Eltern werden anteilig die Betreuungskosten abgerechnet.