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Vorlage - 2021/093  

Betreff: Beschluss über die Hauptsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
27.01.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jede Kommune muss nach § 12 NKomVG eine Hauptsatzung erlassen. In ihr ist zu regeln, was durch Rechtsvorschrift der Hauptsatzung vorbehalten ist. Andere für die Verfassung der Kommune wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden.

 

Eine den Vorschriften des NKomVG entsprechende Hauptsatzung ist in der Anlage beigefügt. Dieser Entwurf entspricht im Wesentlichen der bisherigen Fassung unter Anpassungen aus der aktuellen Mustersatzung der kommunalen Spitzenverbände und soll die bestehende Satzung ersetzen.

 

Änderungen gegenüber der bisher geltenden Fassung wurden insbesondere bei den Regelungen zu Verkündungen und öffentlichen Bekanntmachungen (§ 9), Film- und Tonaufnahmen in Fachausschüssen (§ 11 Abs. 4) sowie verschiedenen Wertgrenzen (§ 4) vorgenommen.

 

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Der Rat beschließt die Hauptsatzung.

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV 093_2021 Anlage Hauptsatzung (59 KB) PDF-Dokument (89 KB)