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Vorlage - 2021/095
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Nach § 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung entscheidet der Rat darüber, welchem Ausschuss die Anträge zur Vorbereitung überwiesen werden sollen. Gehen Anträge nicht spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Ratssitzung ein und liegt keine Dringlichkeit nach § 6 der Geschäftsordnung vor oder findet innerhalb eines Monats nach Eingang eines Antrags keine Ratssitzung statt, entscheidet der Verwaltungsausschuss anstelle des Rates über die Ausschussverweisung. Der Antrag ist am 23.11.2021 eingegangen, die Ratssitzung findet am 27.01.2022 statt. Der Antrag wird deshalb zur Ausschussverweisung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 14.12.2021 gestellt.
Nach Beratung.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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