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Vorlage - 2016/059
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Der Bebauungsplan „Hinter Wittenbergshof“ ist bereits am 30.12.2008 in Kraft getreten. Sämtliche Grundstücke innerhalb des Plangebietes sind zwischenzeitlich mit Wohnhäusern bebaut.
Die Eigentümer des Grundstücks „Kuhtrift 39“ beabsichtigen aktuell die Errichtung einer Doppelgarage und den Umbau der vorhandenen Terrasse zu einem Kaltwintergarten. Bei einem Gesprächstermin beim Landkreis Peine, Fachdienst Bauordnung, wurde bemerkt, dass sich ein Teil des Grundstücks innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Grünfläche befindet. Offensichtlich entspricht das Liegenschaftskataster nach der vor Jahren erfolgten Vermessung nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Zur Korrektur dieser fehlerhaften Vermessung sollte der Bebauungsplan geändert werden und die öffentliche Grünfläche in ihrer tatsächlichen Größe dargestellt werden. Um die von den Grundstückseigentümern geplanten Bauvorhaben zu ermöglichen, sollte außerdem der Abstand der Baugrenze zu der öffentlichen Grünfläche von 5 m auf 3 m reduziert werden.
Die Grundstückseigentümer sind bereit, sich mit einem Drittel an den Planungskosten zu beteiligen. Hierüber sollte ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden.
Eine Gebietsabgrenzung ist als Anlage beigefügt.
1. Für den in der beigefügten Gebietsabgrenzung dargestellten Bereich wird eine 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter Wittenbergshof“, Ortschaft Ohlum, durchgeführt.
2. Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.
3. Mit den Eigentümern des Grundstücks „Kuhtrift 39“ ist ein städtebaulicher Vertrag bezüglich der anteiligen Übernahme der Planungskosten abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 750,00 EUR.
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 50.000,00 EUR bei Produkt: 511100.
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 750,00 EUR
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ca. 500,00 EUR bei Sachkonto 3488001.
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Hinter Wittenbergshof 1Änd Gebietsabgrenzung (122 KB) |