Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2021/097-01
|
|
Die Beschlussvorlage 2021/097 wurde vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 14.12.2021 in den Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz verwiesen.
Der Beratungsgegenstand ist vorher vom Ortsrat Mehrum zu beraten.
Bei der Arbeitssitzung mit den Busunternehmen und dem Ortsrat Mehrum am 30.11.2021 wurden verschiedene Alternativen diskutiert, um die Bushaltestellensituation zu verbessern. Der für den 09.12.2021 vereinbarte Ortstermin, bei dem ein Fahrversuch für eine mögliche Ersatzhaltestelle in der "Kleinen Straße" durchgeführt werden sollte, wurde von der ÜSTRA abgesagt. Die Kurvenfahrt vom "Ratsweg" in die "Kleine Straße" ist mit einem 18 m langen Gelenkbus nach Aussage der ÜSTRA nicht machbar.
Daraufhin wurde eine Besprechung mit der ÜSTRA und der Region Hannover vereinbart, die in Form einer Videokonferenz am 04.01.2022 stattgefunden hat. Die ÜSTRA hat dabei mitgeteilt, dass es für eine Linienverlängerung über das Industriegebiet "Ackerköpfe" bzw. bis zum Kreisverkehrsplatz B 65/ L413 erforderlich ist, zur Einhaltung der Pausenzeiten zusätzliche Busse einzusetzen. Die Region Hannover ist nicht bereit, die entstehenden zusätzlichen Kosten dafür zu tragen. Sollte die bisherige Wendemöglichkeit in Mehrum nicht mehr zur Verfügung stehen, ist seitens der Region vorstellbar, die Taktung Richtung Mehrum zu verringern, obwohl sich die Fahrgastzahlen positiv entwickelt haben. Die Verwaltung hat klargestellt, dass dies nicht im Sinne der Gemeinde Hohenhameln ist. Es sollte daher ein sinnvolles Konzept mit baulicher Überplanung der Bushaltestellen in Mehrum entwickelt werden, zumal die Haltestellen ohnehin barrierefrei auszubauen sind.
Die Gemeindeverwaltung beauftragt ein Planungsbüro mit dem Ziel, gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen ein zukunftsfähiges Konzept mit baulicher Überplanung der Bushaltestellen in der Ortschaft Mehrum zu entwickeln. Entsprechende Fördermittel sind zu beantragen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage | |||||||||||||
Die Aufgabe ist | |||||||||||||
freiwillig | |||||||||||||
Pflichtaufgabe | |||||||||||||
Diese Beschlussvorlage hat | |||||||||||||
keine finanziellen Auswirkungen | |||||||||||||
Diese Beschlussvorlage hat | |||||||||||||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | ||||||||||||
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | siehe unten | ||||||||||||
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
| |||||||||
Nein |
| ||||||||||||
| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||||
| Nein | ||||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
| |||||||||
|
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
| ||||||||
Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||||
Ja | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
| |||||||||
Gibt es Folgekosten? | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
| |||||||||
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Die notwendigen Mittel für die Maßnahme sind im Haushaltsentwurf 2022 eingeplant.
| |||||||||||||
|