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Vorlage - 2021/106-01
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Die Beschlussvorlage 2021/106 wurde vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 14.12.2021 in den Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz verwiesen.
Der Beratungsgegenstand ist vorher von den Ortsräten Equord, Mehrum und Stedum-Bekum zu beraten.
Es wird darauf hingewiesen, dass erst im Kalenderjahr 2020 auf Initiative des Ortsrates Mehrum die Planung und der Neubau eines Radweges an der L 413 zwischen dem „Gut Adolfshof“ (Hämelerwald) und dem nördlichen Ortseingang Solschen von der Gemeinde Hohenhameln schriftlich beantragt wurde. Ein entsprechendes Schreiben wurde dann an das Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, die Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Wolfenbüttel (NLStBV), den Landkreis Peine, die Stadt Lehrte, die Gemeinde Ilsede, die hiesigen Landtagsabgeordneten und den Ortsbürgermeister der Ortschaft Solschen übersandt. Der Neubau eines Radweges in diesem Bereich wird im Übrigen bereits seit Jahrzehnten von der Gemeinde Hohenhameln gefordert.
Am 06.07.2020 hat die NLStBV u.a. mitgeteilt, dass sich der Neubau des Radweges entlang der L 413 in dem beantragten Abschnitt nicht im „vordringlichen Bedarf“ des Radwegekonzeptes 2016 an Landesstraßen platzieren konnte. Somit besteht aus Sicht des Landes Niedersachsen auf absehbare Zeit keine Möglichkeit, die Planung aufzunehmen.
Der Bau des Radweges ist unbedingt wünschenswert. Allerdings sollte eine erneute Beantragung des Radweges zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bereits wieder erfolgen, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, damit der Antrag auch Aussicht auf Erfolg hat. Bei einer Fortschreibung des Radwegekonzeptes an Landesstraßen sollte der Radweg für den „vordringlichen Bedarf“ angemeldet werden.
Verwaltungsseitig kann die unter Ziff. 2 des Antrages der SPD-Ratsfraktion angeregte Beantragung von Fördermitteln nicht empfohlen werden, da dieses signalisiert, dass die Gemeinde Hohenhameln als Bauherr auftritt und damit Eigenmittel in beträchtlicher Höhe zu tragen hätte.
- Die Planung und der Neubau eines Radweges entlang der L 413 zwischen dem Gut „Adolfshof“ bis zur Ortschaft Solschen wird vom Rat der Gemeinde Hohenhameln gefordert. Eine erneute Beantragung bei den zuständigen Behörden hat jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erfolgen, damit der Antrag auch Aussicht auf Erfolg hat. Bei einer Fortschreibung des Radwegekonzeptes an Landesstraßen wird der Radweg für den „vordringlichen Bedarf“ angemeldet.
- Eine Beantragung von Fördermitteln für den vorgenannten Radweg durch die Gemeinde Hohenhameln erfolgt nicht, da diese zuständigkeitshalber nicht als Bauherr auftritt und auch keine Eigenmittel tragen wird.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
keine finanziellen Auswirkungen | ||
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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