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Vorlage - 2022/012
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Mit Beschlussvorlage 073/2020 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln u.a. beschlossen, einen Antrag auf Fördermittel für die energetische Sanierung des Hallenbades Mehrum nach dem Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur zu stellen und die notwendigen Mittel für die Ausführung der Maßnahme im Haushaltsplan bereitzustellen.
Nach § 12 Absatz 1 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung – KomHKVO -) soll durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden, bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung oberhalb einer von der Kommune festgelegten Wertgrenze (hier 500.000 Euro) beschlossen werden.
Da zum damaligen Zeitpunkt der Beschlussfassung erfahrungsgemäß zu erwarten war, dass das Förderprogramm stark überzeichnet wird (wie sich im Nachhinein bestätigt hat) und zudem die Antragsfrist zu kurz für einen qualifizierten Wirtschaftlichkeitsvergleich war, wurde zunächst auf die Erstellung eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs verzichtet. Mit Aufnahme in das Förderprogramm und Bewilligung der beantragten Zuwendung am 29.11.2021 wird der erforderliche Wirtschaftlichkeitsvergleich jetzt nachgeholt und in der Anlage vorgelegt.
Aus dem Fazit der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung geht hervor, dass die Sanierung die wirtschaftlichste Lösung gegenüber einem Neubau ist.
Der Wirtschaftlichkeitsvergleich wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Die durchzuführenden Maßnahmen sind im Haushaltsplanentwurf 2022 im Finanzhaushalt des Produkts 424207 dargestellt. Als Auszahlung werden für das Haushaltsjahr 2022 500.000 Euro und für das Haushaltsjahr 2023 2.200.000 Euro vorgeschlagen. Für eine mögliche Auftragsvergabe der 2023er Maßnahmen bereits in 2022 wird für das Haushaltsjahr 2022 gleichzeitig die Veranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.200.000 Euro vorgeschlagen. Die Einzahlung der Förderung ist vom Zuwendungsgeber vorgegeben und beträgt 2022 und 2023 jeweils 180.000 Euro sowie 2024 und 2025 jeweils 270.000 Euro.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | BV 012_2022 Anlage Wirtschaftlichkeitsvergleich (11725 KB) |