Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2022/008-01
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Seit 2012 unterstützt der von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk gegründete Verein "Kinderfreundliche Kommunen" Städte und Gemeinden, die sich zur umfassenden und wirksamen lokalen Umsetzung der Kinderrechte verpflichten.
Im Zentrum steht die lokale Umsetzung der anspruchsvollen und weitreichenden Ziele und Normen der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Kommunen kommt dabei eine besondere Rolle zu, weil sie die Lebensbedingungen und Entwicklungschancen junger Menschen durch ihre Einrichtungen und Dienste stark prägen.
Es sind Strukturen zu schaffen und auszubauen, in denen sich Kinder aller Altersgruppen entfalten können, indem wir ihnen gestaltbare Räume anbieten und zur Nutzung überlassen, indem wir ihnen Plätze im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen, damit sie diese ebenso selbstverständlich nutzen, sich aneignen und gestalten können wie alle anderen Generationen. Ziel ist es, die Kinderrechte und Kinderinteressen in der Politik und Verwaltung zu verankern, Kinder und Jugendliche bei allen sie betreffenden Belangen zu beteiligen und ausreichend Ressourcen bereitzustellen.
Dazu wurde ein Programm entwickelt, dass die UN-Kinderrechtskonvention im direkten Umfeld der Kinder anwendet. Hierbei handelt es sich um das Vorhaben "Kinderfreundliche Kommunen". Unterstützt wird dieser Prozess durch den Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. und wird in folgenden Schritten umgesetzt:
Allgemeines Verfahren
Die Kommunen durchlaufen ein individuelles Programm, in dem der Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. diese begleiten und unterstützen.
Das Programm besteht aus festgelegten Schritten und wird zugleich individuell auf die Bedingungen jeder Kommune angepasst.
- Um mit diesem Programm starten zu können, muss der Gemeinderat einen Beschluss fassen, dass die Kommune sich an diesem Vorhaben beteiligen möchte.
- Anschließend unterzeichnet die Kommune mit dem Verein "Kinderfreundliche Kommunen e.V." eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit, die aufgrund der Größe der Gemeinde Hohenhameln vier Jahre dauert.
- Um zu wissen, wie die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen verbessert werden können, wird eine Bestandsaufnahme in der Kommune durchgeführt. Mit einer umfangreichen Analyse durch einen Fragebogen an die Verwaltung wird herausgestellt, welche Stärken die Kommune hat und welche Herausforderungen es gibt.
- Außerdem sollen Kinder und die Kommune direkt befragt werden: Wie wohl fühlen sie sich in ihrem Wohnort? Haben sie Möglichkeiten diesen mitzugestalten? Wo sehen sie konkreten Handlungsbedarf?
Die Kinder- und Jugendbeteiligung wird über den gesamten weiteren Prozess erfolgen.
- Wenn die Auswertung aus der Analyse und der Kinderbefragung vorliegt, wird es konkrete Empfehlungen an die Kommune für einen Aktionsplan geben. Dieser ist das Herzstück des Programms. Akteure aus unterschiedlichen Ressorts und Einrichtungen sowie auch Kinder und Jugendliche sind an der Erstellung beteiligt. Der Aktionsplan legt konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Kinderrechte fest. Es werden Zeitpläne erstellt, Verantwortlichkeiten und Finanzierung festgelegt und die Umsetzung des Aktionsplans durch einen Gemeinderatsbeschluss gesichert.
- Nach der Prüfung des Aktionsplans durch den Verein "Kinderfreundliche Kommunen e.V." wird das Siegel "Kinderfreundliche Kommune" verliehen. Es kann drei Jahre getragen werden und ist Herausforderung, Verpflichtung und Ansporn für die Umsetzung des Aktionsplans.
- Drei Jahre lang setzt die Kommune den Aktionsplan um. Kinder und Jugendliche gestalten diesen Prozess kontinuierlich mit. Auch auf diesem Weg unterstützt der Verein die Gemeinde.
Bei allen Schritten, Fragen und Herausforderungen begleiten der Verein und die Sachverständigen die Gemeinde. Dabei kann auf ein vielseitiges Expert/Innen-Netzwerk zurückgegriffen werden. Weiterhin bietet der Verein allen teilnehmenden Kommunen eine kostenlose Workshop-Reihe für Verwaltungsmitarbeiter/Innen an, die speziell für dieses Programm entwickelt wurde.
Finanzierung
Für die Teilnahme am Programm leisten die Kommunen einen Jahresbeitrag. Dieser beläuft sich für Kommunen bis 50.000 Einwohner/innen auf einen Jahresbeitrag von 6.000,00 €. Das Programm ist auf eine Laufzeit von vier Jahren ausgerichtet. Insgesamt entstehen für die Gemeinde Hohenhameln für die Jahre 2022 bis 2025 jährliche Aufwendungen in Höhe von 6.000,00 €.
Für die Koordinierung des Vorhabens vor Ort müssen Personalressourcen von der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Weitere Aufwendungen sind für die Umsetzung von Maßnahmen des Aktionsplans für die lokale Öffentlichkeitsarbeit und für Veranstaltungen einzuplanen.
Nach Ablauf der vierjährigen Programmlaufzeit können Kommunen für weitere drei Jahre im Vorhaben bleiben und in dieser Zeit das Siegel weitertragen. Die Kosten für die Teilnahme reduzieren sich dann auf einen jährlichen Jahresbeitrag in Höhe von 3.000,00 €.
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt:
- Die Gemeinde verpflichtet sich zur umfassenden und wirksamen lokalen Umsetzung der Kinderrechte.
- Der Bürgermeister wird gebeten, den Antrag zur Teilnahme am Vorhaben "Kinderfreundliche Kommune" zu stellen.
Die Mittel für die Zahlung des Jahresbeitrages in Höhe von 6.000,00 Euro sind für die Jahre 2022 bis 2025 in die Haushalte einzustellen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 12.000,00 € | bei Produkt | 362500 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | 6.000,00 € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | 6.000,00 € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | 6.000,00 € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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