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Vorlage - 2022/030
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Aufgrund des eingeschränkten Platzangebotes im Bestandsgebäude soll ein neues Feuerwehrgerätehaus in der Ortschaft Clauen errichtet werden.
Die Machbarkeitsstudie und Standortuntersuchung aus dem Jahr 2017 hat im Ergebnis einen Neubau auf der gemeindeeigenen Grünfläche „Peiner Landstraße 28 A“ an der Kreuzung „B 494/L411“ ergeben.
Zur Vorbereitung der Ausschreibung der Planungsleistung wurde eine Bauvoranfrage beim LK Peine eingereicht mit dem Ergebnis, dass die Bebaubarkeit auf Grundlage von zwei alternativen Varianten positiv beschieden wurde.
Nach Ausschreibungsverfahren und Vergabe des Planungsauftrages an das Architekturbüro Aselmeier aus Hildesheim wurde in Abstimmung mit der Baugenehmigungsbehörde des LK Peine und der Feuerwehrunfallkasse (FUK) die Entwurfsplanung zur Genehmigungsreife ausgearbeitet.
Der Entwurf wurde in mehreren Gesprächsterminen mit Vertretern der Ortswehr Clauen abgestimmt. Die im Anhang befindliche Entwurfsplanung stellt das abschließende Ergebnis unter Einbezug der Ergänzungs- und Änderungswüsche der Ortswehr Clauen dar.
Bei der gemeinsamen Sitzung des Ortsrats Clauen und des Feuerschutzausschusses am 24.03.2022 wird die Entwurfsplanung durch den Architekten Aselmeier den Gremien vorgestellt.
- Die Maßnahme „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Clauen“ wird auf der Grundlage der beigefügten Entwurfsplanung auf dem Grundstück „Peiner Landstraße 28 A“ durchgeführt. Ein entsprechender Bauantrag ist zu stellen.
- Nach Erteilung der Baugenehmigung sind die erforderlichen Baugewerke auszuschreiben und die einzelnen Aufträge an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | ca. 300.000 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 1.300.000 € | bei Produkt | 126100 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca. 1.000.000 € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | Siehe unten | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Zuweisung aus Feuerschutzsteuer in Höhe von mindestens 26.000 €, wobei der genaue Auszahlungstermin nicht absehbar ist.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf 09.03.2022 (1707 KB) |