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Vorlage - 2022/013-01
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Die Beschlussvorlage 2022/013 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.01.2022 in den Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz verwiesen.
Im Haushaltsplan 2022 sind Mittel in Höhe von 25.000 € für die Erstellung eines Rad-wegekonzeptes enthalten.
Im Antrag werden zwei Einzelmaßnahmen in zeitlicher Abfolge (1.nördliche Umfahrung, 2.südliche Umfahrung der Ortsdurchfahrt B 494) zur Verbesserung der Sicherheit des Fahrradverkehrs im Ortsgebiet Hohenhamelns beantragt.
Hierzu könnte die Verwaltung bei der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) eine kostenfreie Impulsberatung „Fahrrad-Mobilität“ für die als erstes beschriebene nördliche Variante beantragen (15 Kommunen Niedersachsens bekommen einen Zuschlag). Die Impulsberatung ermöglicht Kommunalverwaltungen einfach und unkompliziert professionelle externe Planungskompetenz für eine akute Fragestellung zur Förderung des Radverkehrs in einem abgegrenzten Areal zu erhalten.
Darüber hinaus sollte die Überplanung des Ortsgebietes Hohenhameln im Rahmen der Erstellung eines Radverkehrskonzeptes für das gesamte Gemeindegebiet erfolgen. Hier besteht eine inhaltliche Überschneidung mit der Beschlussvorlage 2022-015.
Bei der Einrichtung einer Fahrradstraße ist die Straßenverkehrsbehörde LK Peine zu beteiligen. Die Einrichtung einer Fahrradstraße setzt die Herauslösung der betroffenen Straßen aus dem bestehenden Zone-30-Gebiet voraus, da in einer Tempo-30-Zone keine vorfahrtsregelnden Maßnahmen angeordnet werden dürfen.
- Die Verwaltung beantragt die im Sachverhalt beschriebene Impulsberatung der KEAN.
- Darüber hinaus werden die Planungen zur Verbesserung des Radverkehrs im Ortsgebiet Hohenhameln Bestandteil des Radverkehrskonzepts gem. Beschlussvorlage 2022-015.
- Über die Umsetzung von baulichen Maßnahmen ist nach Planungsvorlage gesondert durch den Gemeinderat zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage | |||||||||||||
Die Aufgabe ist | |||||||||||||
freiwillig | |||||||||||||
Pflichtaufgabe | |||||||||||||
Diese Beschlussvorlage hat | |||||||||||||
keine finanziellen Auswirkungen | |||||||||||||
Diese Beschlussvorlage hat | |||||||||||||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | ||||||||||||
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | s. Sachverhalt | ||||||||||||
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 25.000 € | bei Produkt | 541100 | |||||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||||
| Nein | ||||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||||
Ja | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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