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Vorlage - 2022/015-01
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Die Beschlussvorlage 2022/015 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.01.2022 in den Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz verwiesen.
Im Haushaltsplan 2022 sind Mittel in Höhe von 25.000 € für die Erstellung eines Radwegekonzeptes enthalten.
Der Umfang der Planungskosten eines Radverkehrskonzeptes für das gesamte Gemeindegebiet Hohenhameln lässt sich im Moment noch nicht benennen.
Verwaltungsseitig ist geplant, ein Richtangebot bei einem Fachplanungsbüro einzuholen. Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € nicht ausreichen, ist über den Umfang der Planungen oder die Bewilligung von überplanmäßigen Mitteln ein neuer Ratsbeschluss zu fassen.
Zusätzlich sollte im „Sonderprogramm Stadt und Land“ der NBank eine Förderung beantragt werden. Bei Bewilligung können bis zu 75% der Planungskosten bei Umsetzung mindestens einer investiven Maßnahme bezuschusst werden.
Die Gemeinde Hohenhameln gehört dem Gebiet des Regionalverbandes Großraum Braunschweig an, der bereits Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen e. V. (AGFK) ist. Vorteile einer zusätzlichen Mitgliedschaft der Gemeinde Hohenhameln in diesem Verein sind derzeit nicht erkennbar.
Die Beantragung der Zertifizierung als „Fahrradfreundliche Kommune“ sollte erst nach Fertigstellung des Radverkehrskonzeptes geprüft werden, insbesondere im Hinblick auf zusätzliche Fördermittel bei investiven Maßnahmen.
- In der Gemeindeverwaltung wird der Fachdienstleiter Bauen, Herr Thorsten Dorner, als fester Ansprechpartner zu Förderungs- und Planungsbelangen der Thematik Radverkehr benannt.
- Es wird das im Sachverhalt beschriebene Richtangebot zur Erstellung eines Radverkehrskonzepts für die Gemeinde Hohenhameln eingeholt und die Förderung bei der NBank beantragt. Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausreichend sein, wird nach einem entsprechenden Vergabeverfahren ein Planungsauftrag erteilt. Sollten die Haushaltsmittel nicht ausreichend sein, ist der Rat erneut zu beteiligen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage | |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |||||||||||||
keine finanziellen Auswirkungen | |||||||||||||
Diese Beschlussvorlage hat | |||||||||||||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | ||||||||||||
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | s. Sachverhalt | ||||||||||||
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 25.000 € | bei Produkt | 541100 | |||||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||||
| Nein | ||||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||||
Ja | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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