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Vorlage - 2022/036  

Betreff: 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln und Aufstellung des Bebauungsplanes "Soßmarer Tor II", Ortschaft Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
28.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Ortsrat Hohenhameln Anhörung
28.03.2022 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
31.03.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Im Raumordnungsprogramm des Regionalverbandes Großraum Braunschweig ist die Ortschaft Hohenhameln als Grundzentrum und damit als Schwerpunktort für die Siedlungsentwicklung in der Gemeinde ausgewiesen.

Aktuell wird das Baugebiet „Am Schildbaum“ erschlossen und vermarktet. Die Nachfrage nach den Baugrundstücken war wesentlich höher als das Angebot, so dass die Interessentenliste bereits vor einiger Zeit geschlossen wurde. Aus diesem Grund sollte die Ausweisung neuer Wohnbauflächen für die Ortschaft Hohenhameln erfolgen.

In Frage kommt dafür das Gebiet südlich des „Stiegeweges“ mit Anbindung an das Baugebiet „Soßmarer Tor“ und die Kreisstraße 36.

Da sich die betreffende Fläche im Außenbereich befindet, ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Gebietsabgrenzungen sind dieser Vorlage beigefügt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 44. Änderung in der Ortschaft Hohenhameln gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.

 

  1. Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche wird ein Bebauungsplan mit dem Titel „Soßmarer Tor II“, Ortschaft Hohenhameln, aufgestellt.

 

  1. Der Planungsauftrag für die Bauleitplanung wird nach einem entsprechenden Vergabeverfahren an das Planungsbüro mit dem wirtschaftlichsten Honorarangebot erteilt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

Ca. 50.000

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

               50.000

bei Produkt

541100

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Ca. 50.000

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 _FNP-44Änd_Abgrenzung (497 KB)      
Anlage 2 2 _Soßmarer Tor II-Gebietsabgrenzung (288 KB)