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Vorlage - 2022/038
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Der Feuerwehrkamerad Kai Kwiezinski ist stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Clauen. Seine Amtszeit endete am 30. Juni 2021. Corona bedingt konnte seinerzeit keine vorgeschriebene Wahl eines stellv. Ortsbrandmeisters durchgeführt werden. Daher wurde dem Kameraden Kai Kwiezinski ab dem 01. Juli 2021 die Führung der Amtsgeschäfte eines stellv. Ortsbrandmeisters für die Ortschaft Clauen bis auf Weiteres übertragen.
Die Aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr Clauen haben anlässlich einer Aktivenversammlung am 05. März 2022 den Feuerwehrkameraden Denis Habermann, wohnhaft in Clauen, Osterstraße 6, zum stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Clauen gewählt.
Die Entlassung des Feuerwehrkameraden Kai Kwiezinski aus dem Amt eines stellv. Ortsbrandmeisters für die Ortschaft Clauen sollte zum 31. März 2022 erfolgen. Für seine Dienste um die Ortsfeuerwehr Clauen sollten ihm Dank und Anerkennung ausgesprochen werden.
Die für die Übernahme eines Amtes als stellv. Ortsbrandmeister für eine Feuerwehr mit Grundausstattung erforderlichen Lehrgänge sind vom Kameraden Denis Habermann absolviert worden. Der Kreisbrandmeister hat mit Schreiben vom 10. März 2022 der Berufung zugestimmt.
Seine Ernennung zum stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Clauen sollte zum 01. April 2022 für eine 6-jährige Amtszeit erfolgen.
1. Der stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Clauen, Kai Kwiezinski, wird zum 31. März 2022 aus dem Amts eines stellv. Ortsbrandmeisters für die Ortschaft Clauen entlassen. Für seine Dienste und Verdienste um die Ortsfeuerwehr Clauen werden im schriftlich Dank und Anerkennung ausgesprochen.
2. Der Feuerwehrkamerad Denis Habermann, wohnhaft in Clauen, Osterstraße 6, wird für eine 6-jährige Amtszeit, beginnend mit dem 01. April 2022, zum stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Clauen berufen und in das Ehrenbeamtenverhältnis übernommen
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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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