Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2022/040
|
|
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 14.10.2021 die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Überm Berge II“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, Ortschaft Bierbergen, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2021/067).
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 28.01.2022 bis einschl. 28.02.2022. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 25.01.2022 unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung zu entnehmen.
Die Planunterlagen sind dieser Vorlage ebenfalls beigefügt.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Überm Berge II“, Ortschaft Bierbergen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung zum Bebauungsplan.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
| |||||||
Nein |
| ||||||||||
| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
| |||||||
|
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
| ||||||
Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
| |||||||
Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
| |||||||
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
|
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 4 (2) 3 (2) Tabelle TÖB (438 KB) | ||||
2 | 10 (1) B-Plan Überm Berge II, 1. Änd. (414 KB) | ||||
3 | 10 (1) Begründung (569 KB) |