Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2022/062
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Zum 01.02.2016 wurde der offene Ganztag an der Grundschule Hohenhameln/Clauen eingeführt.
Mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Peine wurde damals ein Kooperationsvertrag zur Ganztags-, Rand- und Ferienbetreuung geschlossen. Dieser Vertrag wurde zwischenzeitlich seitens des Paritätischen zum 31.07.2022 gekündigt.
Um das Ganztagsangebot in dem Maße fortsetzen zu können, wurden verschiedene Gespräche mit potentiellen Betreibern geführt.
Im Ergebnis ist ausschließlich die VfL Wolfsburg Bildungs gGmbH verblieben.
Der VfL selbst betreibt den Ganztag neben Schulen in Wolfsburg auch an der Grundschule in Vechelde.
Aufgrund der geringen Inanspruchnahme sollen Randbetreuungszeiten vorübergehend nur am Freitag bis 15.30 Uhr angeboten werden. Somit kann allen Familien ein kontinuierliches Betreuungsangebot täglich bis 15.30 Uhr gewährleistet werden.
Eine Sommerferienbetreuung wird in der Kürze der Zeit in diesem Jahr nicht organisiert werden können und soll erst wieder im Jahr 2023 angeboten werden.
- Die Gemeinde Hohenhameln bietet im Rahmen der Offenen Ganztagsschule vorübergehend eine Randbetreuung am Freitag bis 15.30 Uhr an.
- Für die Randbetreuung werden Elterngebühren in Höhe von monatlich 35,00 € festgesetzt.
- In den Sommerferien wird eine kostenpflichtige Ferienbetreuung angeboten. Die Höhe der Elterngebühren wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
- Über Teile des Ganztages, die Rand- und Ferienbetreuung ist mit der VfL Wolfsburg Bildungs gGmbH, VfL Stadion, Elsterweg 5, 38446 Wolfsburg ein entsprechender Vertrag abzuschließen.
- Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Folgejahre einzuplanen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, alle notwendigen Verträge und Vereinbarungen zur Gestaltung der Rand- und Ferienbetreuung sowie Teile des Ganztages im Rahmen der Offenen Ganztagsschule zu schließen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 150.000 € | bei Produkt | 211106 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | 210.000 € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Im Jahr 2022 werden Mehrkosten vom Budget gedeckt. Ab 2023 werden die Haushaltsansätze angepasst.
Der Ganztagsbetrieb wird verpflichtend ab 2026 eingeführt. |