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Vorlage - 2022/062  

Betreff: Grundschule Hohenhameln/Clauen: Abschluss eines neuen Kooperationsvertrages zur Ganztagsbetreuung inklusive der Rand- und Ferienbetreuung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Langenhan
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Langenhan, Maren
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorbereitung
20.06.2022 
Sitzung des Schulausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
30.06.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zum 01.02.2016 wurde der offene Ganztag an der Grundschule Hohenhameln/Clauen eingeführt.

Mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Peine wurde damals ein Kooperationsvertrag zur Ganztags-, Rand- und Ferienbetreuung geschlossen. Dieser Vertrag wurde zwischenzeitlich seitens des Paritätischen zum 31.07.2022 gekündigt.

Um das Ganztagsangebot in dem Maße fortsetzen zu können, wurden verschiedene Gespräche mit potentiellen Betreibern geführt.

Im Ergebnis ist ausschließlich die VfL Wolfsburg Bildungs gGmbH verblieben.

Der VfL selbst betreibt den Ganztag neben Schulen in Wolfsburg auch an der Grundschule in Vechelde.

Aufgrund der geringen Inanspruchnahme sollen Randbetreuungszeiten vorübergehend nur am Freitag bis 15.30 Uhr angeboten werden. Somit kann allen Familien ein kontinuierliches Betreuungsangebot täglich bis 15.30 Uhr gewährleistet werden.

Eine Sommerferienbetreuung wird in der Kürze der Zeit in diesem Jahr nicht organisiert werden können und soll erst wieder im Jahr 2023 angeboten werden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

  1. Die Gemeinde Hohenhameln bietet im Rahmen der Offenen Ganztagsschule vorübergehend eine Randbetreuung am Freitag bis 15.30 Uhr an.

 

  1. Für die Randbetreuung werden Elterngebühren in Höhe von monatlich 35,00 € festgesetzt.

 

  1. In den Sommerferien wird eine kostenpflichtige Ferienbetreuung angeboten. Die Höhe der Elterngebühren wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

 

  1. Über Teile des Ganztages, die Rand- und Ferienbetreuung ist mit der VfL Wolfsburg Bildungs gGmbH, VfL Stadion, Elsterweg 5, 38446 Wolfsburg ein entsprechender Vertrag abzuschließen.

 

  1. Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Folgejahre einzuplanen.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle notwendigen Verträge und Vereinbarungen zur Gestaltung der Rand- und Ferienbetreuung sowie Teile des Ganztages im Rahmen der Offenen Ganztagsschule zu schließen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

   150.000

bei Produkt

211106

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

210.000

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Im Jahr 2022 werden Mehrkosten vom Budget gedeckt. Ab 2023 werden die Haushaltsansätze angepasst.

 

Der Ganztagsbetrieb wird verpflichtend ab 2026 eingeführt.