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Vorlage - 2022/063  

Betreff: Leitungsgebundene Löschwasserbereitstellung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen Vorbereitung
23.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
30.06.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Vorstand des Wasserverbandes Peine hat am 05.11.2021 einstimmig (mit einer Enthaltung) den Beschluss zum Abschluss einer Vereinbarung zur Leitungsgebundenen Löschwasserbereitstellung (LLB) gefasst. Darüber hinaus hat der Vorstand des Wasserverbandes Peine am 17.09.2021 verabredet, dass alle Trinkwasserkommunen eine Vereinbarung zur LLB abschließen.

 

Mit Schreiben vom 28.01.2022 hat die Gemeinde Hohenhameln vom Wasserverband Peine die abzuschließende Vereinbarung erhalten. Ein gleichlautendes Schreiben ist an alle Trinkwasserkommunen gegangen. Die Vereinbarung soll rückwirkend zum 01.01.2022 gelten. Vertragsgemäß ist ein jährliches Entgelt an den Wasserverband Peine zu zahlen, das sich aus den Vorhaltekosten für die Bereitstellung des Leitungsgebundenen Löschwassers anteilig aus den Gesamtkosten der Trinkwasserversorgung und den Verbrauchskosten ergibt. Für die Abrechnung 2022 werden die Kostensätze des Jahres 2021 herangezogen und betragen 36.145,79 Euro. Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Der Vereinbarungstext sowie eine Übersicht der Hydranten und die Kostenberechnung und –ermittlung sind als Anlagen beigefügt.

 

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Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vereinbarung über die Bereitstellung von Löschwasser aus dem leitungsgebundenen Wasserversorgungsnetz mit dem Wasserverband Peine rückwirkend zum 01.01.2022 abzuschließen.

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

35.200

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

126100

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

35.200

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

35.200

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

35.200

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die Deckung einer außerplanmäßigen Aufwendung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden.

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 20220126_LLB_Loeschwasservereinbarung_Hohenhameln (97 KB)      
Anlage 2 2 2 20220126_LLB_Anlage_1_Hohenhameln_Hydranten_Volumen_A3 (3302 KB)      
Anlage 3 3 3 20220126_LLB_Anlage_2 (48 KB)      
Anlage 4 4 4 20220126_LLB_Anlage_3_Hohenhameln (129 KB)