Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2022/064
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Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit – die zum Ziel hatte, eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt – war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstaltssatzung ist dieses Interesse festgeschrieben.
Als weitere Gebietskörperschaften haben die Gemeinde Algermissen, die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, die Gemeinde Lengede, die Gemeinde Lilienthal und der Flecken Salzhemmendorf Interesse an einer Beteiligung geäußert und die entsprechenden Beschlussfassungen vorbereitet.
In diesem Zusammenhang wird die Anstaltssatzung entsprechend geändert und das Stammkapital (§ 1 Abs. 5) durch den Betritt der neuen Träger entsprechend angepasst. Des Weiteren wurden Änderungen vorgenommen, um zukünftig die Möglichkeit für Sitzungen des Verwaltungsrates als Videokonferenz oder hybride Veranstaltung zu schaffen (§ 7 Abs 7-9).
Die durchgeschriebene Satzung in bereits abgeänderter Form finden Sie in Anlage 3 zur Kenntnis.
1. Öffentlich-rechtlicher Vertrag
2. Satzung zur 7. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT AöR“, (hannIT)
3. Satzung in abgeänderter Form zur Kenntnis
- Der Rat stimmt der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Gemeinde und den übrigen Trägern der Hannoverschen Informationstechnologien AöR in der anliegenden Form unter der Prämisse zu, dass auch eine Beteiligung nicht aller dort als neue Vertragspartner aufgeführter Kommunen damit ermöglicht wird und ermächtigt den Bürgermeister, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten Kommunen sich an der hannIT beteiligen werden, abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 01_Öffentlich-rechtlicher Vertrag (18 KB) | (76 KB) | |||
2 | 02_7. Änderungssatzung (16 KB) | (54 KB) | |||
3 | 03_hannIT_Satzung_komplett_z.K (275 KB) |