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Vorlage - 2016/069  

Betreff: Wahl der oder des Ratsvorsitzenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
03.11.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Die Konstituierung des Rates besteht im Kern in der Wahl der bzw. des Ratsvorsitzenden gemäß § 61 Absatz 1 Satz 2 NKomVG. Erst danach hat sich der Rat als handlungsfähiges Organ konstituiert.

Die Wahl steht deshalb am Anfang der Sitzung und wird nach § 61 Absatz 1 Satz 2 NKomVG unter Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Ratsmitgliedes (Altersvorsitzende/r) vorgenommen, indem die Vertretung aus der Mitte der Abgeordneten ihre Vorsitzende oder ihren Vorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode wählt.

Vorschlags- und wahlberechtigt ist jedes Ratsmitglied, also auch der Bürgermeister, sowie als Mehrheit von Ratsmitgliedern die im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen. Wählbar sind jedoch nur Abgeordnete.

 

 


Wahl der oder des Ratsvorsitzenden nach Vorschlag.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: