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Vorlage - 2022/074  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Feldstraße", zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes "Zwischen den Dörfern", Ortschaft Stedum-Bekum, im beschleunigten Verfahren gem. § 13b Baugesetzbuch
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Herr Brandes
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
27.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
30.06.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 31.03.2022 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Feldstraße“, zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen den Dörfern“, Ortschaft Stedum-Bekum, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2022/026). Diese erfolgte in der Zeit vom 29.04.2022 bis einschl. 30.05.2022. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 27.04.2022 unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt.

Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung erfasst und mit einem Beschlussvorschlag versehen.

Ein Planentwurf und die Begründung befinden sich ebenfalls in der Anlage.

 

 

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  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über  die Anregungen und Bedenken, die während  der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Feldstraße“, zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen den Dörfern“, Ortschaft Stedum-Bekum, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung zu dem Bebauungsplan.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen TÖB §§ 3 (2) u. 4 (2) (554 KB)      
Anlage 2 2 B-Plan Feldstraße (1709 KB)      
Anlage 3 3 Begründung B-Plan Feldstraße (600 KB)