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Vorlage - 2022/075
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Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 14.10.2021 die öffentliche Auslegung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2021/064).
Diese erfolgte in der Zeit vom 10.01.2022 bis einschl. 09.02.2022. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 04.01.2022 unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt.
Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung erfasst und jeweils mit einem Beschlussvorschlag versehen.
Ein Planentwurf und die Begründung befinden sich ebenfalls in der Anlage.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der parallel in Aufstellung befindliche Bebauungsplan "Windenergieanlagen Kirchbergsfeld" im o.g. Zeitraum ebenfalls öffentlich ausgelegen hat. Da es noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Ausgleichsfläche für den Eingriff ins Schutzgut Landschaftsbild gibt, wird der Bebauungsplan zu einem späteren Zeitpunkt dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum, einschl. der Begründung unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.
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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Stellungnahmen TÖB §§ 3(2) u. 4 (2) (734 KB) | ||||
2 | Fassung F-Plan vor 35. Änd. (560 KB) | ||||
3 | 35. Änd. F-Plan (336 KB) | ||||
4 | Begründung 35. Änd. F-Plan (780 KB) |