Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2016/007
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Nach § 111 Abs. 7 NKomVG darf die Gemeinde Hohenhameln zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 4 NKomVG Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 NKomVG beteiligen. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet grundsätzlich der Rat.
Nach § 25 a Abs. 2 Gemeindehaushaltskassenverordnung kann der Rat die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € bis zu höchstens 2.000,00 € dem Verwaltungsausschuss übertragen. Eine Übertragung der Zuständigkeit in diesem Rahmen hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln mit Beschluss vom 18.03.2010 vorgenommen.
Nach Klärung des Sachverhalts stehen folgende Spenden im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsausschusses an:
Je 350,00 € von Holger Bollinger, Marcus Bollinger, Andreas Keller, Frank Meißner, Stefan Meißner, Heinrich Reßmeyer und Christian Strübe für die Ausstattung des Feuerwehrgerätehauses Soßmar (Anschaffung von Spinden).
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der im Sachverhalt aufgeführten Spenden.
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im folgenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im folgenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: