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Vorlage - 2022/089
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Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 14.10.2021 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2021/065).
Diese erfolgte in der Zeit vom 10.01.2022 bis einschl. 09.02.2022. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 04.01.2022 unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt.
Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung erfasst und jeweils mit einem Beschlussvorschlag versehen.
Da es noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Ausgleichsfläche für den Eingriff ins Schutzgut Landschaftsbild gibt, wird der Bebauungsplan zu einem späteren Zeitpunkt dem Gemeinderat für den noch zu fassenden Satzungsbeschluss vorgelegt.
Der Vorhabenträger hat bereits den BImSch-Antrag für die Errichtung der Windenergieanlagen vorbereitet. Er hat darum gebeten, den Abwägungsbeschluss vorzuziehen, damit der Bebauungsplan Planreife erlangen kann. Der BImSch-Antrag könnte somit von der Genehmigungsbehörde, dem Landkreis Peine, bearbeitet werden.
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | _Tab_3-2_4-2_WEA-Kirchbergsfeld (680 KB) |