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Vorlage - 2022/090
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I.
Gemäß § 69 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB III) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuches und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendhilfe (Nds. AG SGB VIII) ist der Landkreis Peine örtlicher Träger der Jugendhilfe und damit für sämtliche Aufgaben der Jugendhilfe zuständig.
Im Jahr 1994 wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Peine, der Stadt Peine und den einzelnen Gemeinden über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe geschlossen.
Darin wurde geregelt, dass
- die Gemeinde Hohenhameln für ihren örtlichen Bereich die Aufgabe der "Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen" gemäß §§ 22, 22a und 24 des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) als eigene Angelegenheit wahrnimmt,
- der Landkreis weiterhin die Aufgabe der "wirtschaftlichen Jugendhilfe" wahrnimmt,
- sich der (damals neue) Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gegen den Landkreis als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe richtet, während sich die Gemeinde verpflichtet hat, die Aufgabe der Kindertagesbetreuung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit so wahrzunehmen, dass der Landkreis seinen Rechtsanspruch erfüllen kann,
- der Landkreis zur Schaffung von Kindergartenplätzen Investitionszuschüsse leistet und
- dass die Gemeinde ergänzende Aufgaben der Jugendarbeit wahrnehmen kann.
Die Aufgabenwahrnehmung der Gemeinde erstreckt sich dabei auf die gesamte Organisation der Aufgabenerfüllung im Gemeindegebiet, unabhängig von ihrer Betriebsträgerschaft.
Seit 1994 hatte sich der gesamte Aufgabenbereich erheblich verändert. Ging es damals noch um einen gerade in Kraft getretenen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, der zumeist vormittags in Anspruch genommen wurde, so geht es mittlerweile meistens um eine Ganztagsbetreuung der Kinder ab dem ersten Geburtstag.
Auch wurde die Qualität in der Aufgabenerfüllung kontinuierlich mit den sich verändernden Anforderungen weiterentwickelt.
Vor dem Hintergrund der erwähnten Veränderungen und des erheblichen organisatorischen und finanziellen Engagements von Stadt und Gemeinden wurde mit dem Landkreis im Jahr 2018 eine neue Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung verhandelt, die am 13.12.2018 vom Rat der Gemeinde Hohenhameln mit einer Laufzeit vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2022 beschlossen wurde (Vorlage 2018/079).
II.
Wesentliches Resultat der seinerzeitigen Verhandlungen und des Vertragsschlusses war die finanzielle Beteiligung des Landkreises an der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen mit einem für die Gemeinde einnahmeerhöhenden Ergebnis. Dieses galt auch für die übrigen zum Landkreis Peine gehörigen Gemeinden und die Stadt Peine, die in einem identischen Vertragsverhältnis zum Landkreis stehen.
Alle kreisangehörigen Kommunen verfolgen das Ziel, als familienfreundliche Kommunenwahrgenommen zu werden und den Eltern eine bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung anbieten zu können. Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen betrachtet auch die Gemeinde Hohenhameln als einen sehr wichtigen Standortfaktor.
Vor dem Hintergrund der maßgeblichen Veränderungen und des erheblichen organisatorischen und finanziellen Engagements von Stadt und Gemeinden wurde im Hinblick auf die Prüfung eines etwaigen Anschluss-Vertragsverhältnisses ab 01. Januar 2023 übereinstimmend festgestellt, dass die derzeitigen vertraglichen finanziellen Grundlagen bei Weitem nicht zur Aufgabenerfüllung auskömmlich sind.
§ 110 Abs. 2 NKomVG gebietet, die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen.
Hierzu ist es erforderlich, dass die Kommunen angemessene Regelungen für die finanzielle Beteiligung des Landkreises an der Kindertagesbetreuung vereinbaren.
Nachdem im Zuge der Gemeinde-Anhörung zum Kreis-Haushalt am 28. Januar 2022 vom Landkreis zwar in Aussicht gestellt wurde, die finanziellen Rahmenbedingungen optimieren zu wollen, jedoch in der Folge keine Bereitschaft des Kreises erkennbar war, zu nachhaltigen finanziellen Verbesserungen für die kreisangehörigen Kommunen zu gelangen (bei der Gemeinde Hohenhameln für 2022: rund 2,3 Millionen Euro), wurde die Vereinbarung von der Stadt und allen Gemeinden zum 31. Dezember 2022 gekündigt (Vorlage 2022/028).
III.
Stadt und Gemeinden haben sich unmittelbar in den Austausch begeben, um gemeinsame Grundlagen zu erarbeiten, die Basis für erneute Verhandlungen mit dem Landkreis über die finanziellen und qualitativen Rahmenbedingungen bei der Kindertagesbetreuung sein sollen.
Ziel war es, die auf die Vertragskündigung folgenden Wochen und Monate zu nutzen, um eine neue Vereinbarung zu gestalten. Diese sollte ein Gleichgewicht auf allen Ebenen darstellen und bei der Bezuschussung der Plätze im Krippen- und Kindergartenbereich die hervorragende Qualität, die wir als Aufgabenwahrnehmer in diesem Bereich ermöglichen sowie die immensen finanziellen Mittel, die eine solche Dienstleistung kostet und die wir als originär nicht zuständige Kommunen derzeit noch selbst aufwenden müssen, berücksichtigen.
Im Anschluss an interne Stadt/Gemeinde-Gespräche wurden zur Erarbeitung vertraglicher Grundlagen zwei Arbeitsgruppen mit dem Landkreis gebildet, die sich wie folgt zusammengesetzt haben:
AG Qualität
- Prof. Dr. Andrea Friedrich, Kreisrätin Landkreis Peine
- Christian Gebers, Jugendamt Landkreis Peine
- Hermann-Josef Landeck, Amtsleiter Gemeinde Wendeburg
- Henrik Kühn, Amtsleiter Stadt Peine
AG Finanzen
- Bettina Conrady, Erste Kreisrätin Landkreis Peine
- Marina Geerts, FD Finanzen Landkreis Peine
- Frank Meinecke, Erster Gemeinderat Gemeinde Ilsede
- Christian Axmann, Stadtrat Stadt Peine
Am Ende der jeweiligen zielorientierten, sachlichen, objektiv-konzentrierten Gespräche und Verhandlungsrunden stehen nunmehr im Ergebnis schlankere und optimierte Strukturen und Abläufe bei Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung sowie finanzielle Regelungen, die einen für Stadt und Gemeinden weitaus auskömmlicheren Rahmen bieten, als dieses bisher der Fall war.
Diese beinhalten im Wesentlichen:
- pauschale Erstattung Kita: 265 € / Platz / Monat
- Vergleich zur bisherigen Erstattungspraxis:
- Kita-Platz 112 € (+153 € / +136 %)
- pauschale Erstattung Krippe: 325 € / Platz / Monat
- Keine Trennung mehr zwischen Halbtags- und Ganztagsplätzen
- Vergleich zur bisherigen Erstattungspraxis:
- Krippe halbtags 150 € (+50 € / +116 %)
- Krippe ganztags 200 € (+125 € / + 61%)
- Gegenüber den bisherigen Erstattungszahlungen an die Gemeinden/die Stadt (rund. 8,8 Mio. €) ergeben sich auf dieser Grundlage (Basis: aktuelle genehmigte Plätze) Erstattungsleistungen von insgesamt 20,5 Mio. €.
- Die Zahlung erfolgt abhängig von der Anzahl der Plätze (-> Schaffung zusätzlicher Plätze erhöht den Erstattungsanspruch)
- Pauschalen werden jährlich um 4 % angehoben
- Erstattungsbeträge werden vertraglich vereinbart garantiert, unabhängig vom Rechnungsergebnis bzw. Planwert des Haushalts des Landkreises Peine.
- Im Falle gesetzlicher Änderungen o.ä. besteht ein Recht der Gemeinden/der Stadt und des Landkreises, in Nachverhandlungen einzutreten (z.B. für den Fall, wenn durch gesetzliche Änderungen Aufwendungen entstehen, die den Trägern zufallen)
- Laufzeit der Vereinbarung: 5 Jahre (bis 31.12.2027); Kündigungsfrist: 9 Monate
Fazit:
Die angebotenen Erstattungsbeträge führen zu einer deutlichen Entlastung des städtischen und der gemeindlichen Haushalte durch Reduzierung der Defizite; der Haushalt der Gemeinde Hohenhameln wird um rund 770.000 € (bezogen auf die Planwerte 2023) entlastet. Ein Vereinbarungsabschluss auf dieser Basis wird empfohlen.
Der Bürgermeister der Gemeinde Hohenhameln wird ermächtigt, die in der Sachdarstellung dieser Vorlage inhaltlich erläuterte Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Peine abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Mehreinnahmen durch die Betriebskostenförderung der Krippen- und Kindergartenplätze führen zu einer Reduzierung des Defizites bei allen Kindertagesstätten.
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