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Vorlage - 2022/092
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Für die Bushaltestellen in Hohenhameln an der B494, Clauener Straße und Marktplatz, wurde am 28.05.2021 ein Zuwendungsantrag auf ÖPNV-Förderung des Landes Niedersachsens zum barrierefreien Ausbau gestellt.
Die Ausarbeitung erfolgte durch das Ingenieurbüro Metzing aus Seesen.
Der Antrag wurde mit Erteilung eines Zuwendungsbescheides am 02.03.2022 durch die LVNG positiv beschieden. Ebenso erfolgte seitens des Regionalverbandes Großraum Braunschweig zum 10.06.2022 ein Zuwendungsbescheid für die Maßnahmen.
Das Ingenieurbüro Metzing hat die anliegende Vorplanung erstellt und wird diese in der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses mit dem Ortsrat Hohenhameln am 19.09.2022 erläutern.
Die Bushaltestellen liegen an der B 494 und daher ist mit dem Straßenbaulastträger eine Vereinbarung über den geplanten Ausbau abzuschließen.
Entsprechend des einstimmigen Beschlusses des Arbeitskreises Straßenraum und Mobilität (Dorfentwicklung Equord, Mehrum und Soßmar) vom 25.08.2022 sollten neu zu errichtende Buswartehäuschen grundsätzlich aus der Serie „Meilenstein“ der Fa. Zimmermann GmbH aus Siegen entsprechend der erforderlichen Größe und gestalterisch in Anpassung an die jeweilige Ortslage gewählt werden.
- Die Maßnahmen zum Umbau der Bushaltestellen an der „Clauener Straße“ Nord- und Südseite sowie „Marktplatz“ Ost- und Westseite werden entsprechend der Vorplanung des Ingenieurbüros Metzing GmbH aus Seesen durchgeführt. Am Standort „Clauener Straße“ kommt die aus der Anlage ersichtliche Basisvariante des Wartehäuschens aus der Serie „Meilenstein“ mit seitlichen Glaswänden zur Ausführung.
- Die erforderlichen Arbeiten sind auszuschreiben und der Auftrag ist an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
- Mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist eine Vereinbarung über den Ausbau der Haltestellen abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
keine finanziellen Auswirkungen | ||
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | ca. 20.000,-€ | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 300.000,-€ | bei Produkt | 547100 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca.240.000,-€ | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | Max. 227.500,-€ | bei Sachkonto | 547100 | |||||||
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Die Gegenfinanzierung teilt sich wie folgt auf: LNVG: 75% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 195.000,- €, davon 5% bzw. höchstens 9.750,-€ nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Regionalverband Großraum Braunschweig: 12,5% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 32.500,-€ | |||||||||||