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Vorlage - 2022/104
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Der Feuerwehrkamerad Steffen Wenzel ist stellv. Ortsbrandmeister der Ortschaft Mehrum. Seine Amtszeit endet am 22. April 2026.
Im September 2022 hat Herr Wenzel erklärt, dass er im Oktober 2022 seinen Hauptwohnsitz außerhalb der Gemeinde Hohenhameln verlegen wird.
Nach § 18 Abs. 1 Buchstabe d der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hohenhameln, endet eine Mitgliedschaft bei aktiven Mitgliedern durch Aufgabe des Wohnsitzes oder des ständigen Aufenthalts in der Gemeinde.
Nach § 12 Abs. 2 Ziffer 1 des Nds. Brandschutzgesetzes gehören als Vollmitglied der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde an.
Mithin kann der Kamerad Steffen Wenzel das Amt des stellv. Ortsbrandmeisters für die Ortschaft Mehrum nicht mehr wahrnehmen.
Anlässlich einer Ortskommandositzung am 06. September 2022 hat das Ortskommando der Freiwilligen Feuerwehr Mehrum beschlossen, den Feuerwehrkameraden Marco Schulte kommissarisch als stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Mehrum einzusetzen und zwar ab dem 01. Oktober 2022 bis zur Wahl eines stellv. Ortsbrandmeisters durch die Aktiven der Ortsfeuerwehr Mehrum.
Die Entlassung des Feuerwehrkameraden Steffen Wenzel aus dem Ehrenbeamtenverhältnis sollte zum 30. September 2022 erfolgen.
Für seine Dienste und Verdienste um die Ortsfeuerwehr Mehrum sollen im Dank und Anerkennung ausgesprochen werden.
Der stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Mehrum Steffen Wenzel, wird zum 30. September 2022 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen. Für seine Dienste und Verdienste um die Ortsfeuerwehr Mehrum werden ihm Dank und Anerkennung ausgesprochen. Hierüber wird eine Urkunde gefertigt.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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