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Vorlage - 2022/118
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In 11 Ortschaften der Gemeinde Hohenhameln sind ca. 101.000 m² öffentliche Rasenflächen intensiv zu pflegen. Eine Zusammenstellung der Flächen ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Rasenflächen werden in dem Zeitraum von Mitte März bis Mitte November in einem Abstand von ca. zwei Wochen gemäht. Je nach Witterung und somit der Entwicklung des Rasenwuchses ergibt sich eine durchschnittliche Anzahl von ca. 12 – 14 Mähgängen pro Jahr.
Die Arbeiten beinhalten das Mähen der öffentlichen Rasenflächen sowie der Kinderspiel- und Bolzplätze, wobei das Mähgut auf den Rasenflächen liegen bleibt. Ein Auffangen und Entsorgen des Schnittgutes ist nicht vorgesehen. Die angrenzenden Flächen sind von der beauftragten Firma anschließend sofort zu reinigen. Aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten wird das Mähen mit einem Mulchmäher als nicht wirtschaftlich angesehen.
Der Auftrag für die Rasenmäharbeiten soll für eine Laufzeit von zwei Jahren neu vergeben werden. Aufgrund einzuhaltender Schwellenwerte bei Vergabeverfahren ist die Gemeinde Hohenhameln verpflichtet, bei einer überschläglichen Auftragssumme von ca. 200.000 € für zwei Jahre, die Arbeiten gemäß VOL/Teil A öffentlich auszuschreiben. Neben den oben erwähnten zu erbringenden Leistungen soll aus dem Ausschreibungsergebnis ein Festpreis pro Quadratmeter für die gesamte Laufzeit von zwei Jahren hervorgehen. Eine nachträgliche Anpassung über eine Lohngleitklausel ist nicht vorgesehen.
Aufgrund des Insektensterbens und aus wirtschaftlichen Gründen wurden einige Grünflächen ganz bzw. teilweise aus dem Mähprogramm genommen werden. Die nicht mehr regelmäßig zu mähenden Flächen wurden von der Verwaltung im Einvernehmen mit dem jeweiligen Ortsbürgermeister bzw. Ortsvorsteher/in festgelegt.
Die Pflege der Rasenflächen in der Gemeinde Hohenhameln ist nach der VOL/Teil A öffentlich auszuschreiben und der Ausführungsauftrag für die Pflegeperiode 2023 – 2024 an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | 0,00 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca. 100.000 € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca. 100.000 € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gesamtflächen Rasenmähplan 2023 (141 KB) |